Mitteilungsblatt 4 Nr. 6 | 15. Juni 2018
Infrastruktur, Belebung der Dorfkernbereiche, Quartieraufwertungen).
Die Innenentwicklungsstrategie
lotet die bestehenden Reserven und die künftigen
Entwicklungsmöglichkeiten im bestehenden Siedlungsgebiet
in einer gesamthaften Betrachtungsweise
aus. Die Innentwicklungsstrategie analysiert vorerst
die Siedlungstruktur der Gemeinde, die Baustruktur
(Einfamilienhäuser, Mehrfamilienhäuser),
das Gebäudealter, Schutzkriterien, die Altersstruktur
der Bewohner in den Quartieren, die Dichte der Bebauung
sowie Versorgungs- und Erschliessungsfragen.
Ein Kapitel stellt die wenigen Baulandreserven
als wesentlichstes bzw. einfachstes Innenentwicklungspotential
dar. Die Potentialanalyse schliesslich
zeigt, dass in den Quartieren Seeblick und Lehnacker
ein mittleres, an deren Rändern zum Teil ein grosses
Entwicklungspotential besteht. Am Augenfälligsten
besteht ein grosses Potential zur Innenentwicklung
im Hinterhof. Das Konzept für Untereggen sieht
vor, dass im Seeblick und Lehnacker aufgrund der
verhältnismässiggrossenEinfamilienhausgrundstücken
eine Intensivierungsmöglichkeit für Nutzungen besteht
und im Hinterhof eine starke Verdichtung erfolgen
soll. Aufgrund dessen ist dem Hinterhof ein
separates Kapitel der Innenentwicklungsstrategie
gewidmet. Die planerisch aufgezeigte Innenentwicklungsstrategie
zeigt nebst den genannten Gebieten
auch eine moderate Entwicklung im Vorderhof an
der Zielgasse und südlich davon sowie entlang der
Hauptstrasse vor und nach dem Gemeindehaus.
Schliesslich enthält die Strategie auch einen Umsetzungsplan
mit Prioritäten. In erster Priorität steht
die Innenentwicklung im Hinterhof und entlang der
Hauptstrasse vor und nach dem Gemeindehaus.
Innenentwicklungsgebiet Hinterhof
Der Kapazitätsnachweis zeigt auf, dass auf den unüberbauten
Grundstücken ein Zuwachs von 51 Einwohner
und auf derzeit «unternutzten» Grundstücken
ein solcher von 118 Personen möglich wäre.
Nun geht es darum, aufgrund der Ergebnisse aus
der Innenentwicklungsstrategie das neue Baureglement
und den Zonenplan zu erarbeiten. Im Idealfall
können die Planungsinstrumente im Herbst 2018
zur kantonalen Vorprüfung gesandt und gleichzeitig
die Bevölkerung angehört werden.
Mitteilungsblatt ab August 2018 farbig
Wie angekündigt, hat der Gemeinderat eine Neugestaltung
des Mitteilungsblattes geprüft. Dafür ist
seitens der Kommission Dorfleben bzw. der Firma
Zündschnur, Herisau, ein interessanter Vorschlag
vorgelegen. Das geltende Erscheinungsbild mit
dem farbwechselnden Balken von rot zu schwarz
ist in die Jahre gekommen. Eine Neugestaltung
muss in den nächsten zwei – drei Jahren vorgenommen
werden. Wenn nun auf der Basis des alten Erscheinungsbildes
eine Neugestaltung des Mitteilungsblattes
erfolgt, ist dies nicht sinnvoll und eines
solche hätte nur eine kurze «Lebensdauer». Bei
einer späteren Neugestaltung des Erscheinungsbildes
der Gemeinde kann das Mitteilungsblatt in die Gestaltung
einbezogen werden. Deshalb hat der Gemeinderat
beschlossen, auf eine vollständige Neugestaltung
des Mitteilungsblattes zu verzichten.
Hingegen sollen wenige sofortige Änderungen bereits
ab August 2018 umgesetzt werden, welche
das Mitteilungsblatt für die Bevölkerung attraktiver
und für Inserenten lukrativer machen. Die Möglichkeit,
Inserate farbig darzustellen, rechtfertigt eine
moderate Preiserhöhung für Inserate. Um das einheimische
Gewerbe zu bevorzugen, bezahlen auswärtige
Gewerbetreibende neu höhere Inseratepreise.
Flyerbeilagen entwerten grundsätzlich den Inhalt
des Mitteilungsblattes, entsprechen aber
trotzdem einem Bedürfnis. Wer Flyerbeilagen
wünscht, muss dafür neu bezahlen, auch wenn es
sich dabei um Flyer von Kirchgemeinden oder Vereinen
handelt.