Mitteilungsblatt 4 Nr. 8 | 24. August 2018
Zu den Arbeiten gehören auch die vorgängige Erstellung
einer Rampe ins Bachbett und die Geländeanpassung/
Bachumleitung auf der Unteregger Seite.
Allenfalls wird die Armee bei den Arbeiten Sprengungen
durchführen müssen. Es sind allerdings nur geringe
Emissionen zu erwarten. Für diese wird die Bevölkerung
um Verständnis gebeten.
Kosten teilen sich Kanton und Gemeinden
An der Brücke besteht kein privates Interesse. Auch
wenn es sich beidseitig um eine Gemeindestrasse 3.
Klasse handelt, sind die Kosten für die Wiederherstellung
des regionalen Wanderwegnetzes durch die öffentliche
Hand zu tragen. Die Gemeinderäte Mörschwil
und Untereggen haben einen Ausgabenbeschluss
über je Fr. 37’500.00 als gebundene
Ausgaben gefasst unter der Voraussetzung, dass die
definitive Beitragszusicherung des Kantons für 75 %
der Kosten erfolgt. Der Teilstrassenplan mit dem
Projekt für die Fussgängerbrücke liegt in den Gemeinden
Untereggen und Mörschwil vom 27. August
bis 25. September 2018 öffentlich auf. Einsprachen
sind an die Gemeinderäte zu richten. Aufgrund
der positiven Vorprüfung rechnen die Gemeinderäte
anschliessend mit einer raschen Genehmigung
durch das Baudepartement, sodass die Brücke noch
in diesem Jahr vor Wintereinbruch gebaut werden
soll.
Lehrabschluss und Lehrbeginn
Gemeinderat und Gemeindeverwaltung gratulieren
Carola Bellini zum erfolgreichen Lehrabschluss und
danken ihr für die tollen Leistungen in den letzten
drei Lehrjahren. Am 2. August 2018 hat Elena Rüttimann
ihre Lehre bei der Gemeindeverwaltung begonnen.
Wir heissen sie herzlich willkommen im
Team und freuen uns, ihr das «Gemeinde-Handwerk
» näher zu bringen.
Teilstrassenplan Fussgängerbrücke Lochmüli
(Gemeindestrassen 3. Klasse)
Die Gemeinderäte Mörschwil und Untereggen haben in
Anwendung von Art. 39 ff des kantonalen Strassengesetzes
(sGS 732.1) den Teilstrassenplan Fussgängerbrücke Lochmüli
(Ersatzbau Brücke über die Goldach) genehmigt.
Anzeigen für allfälligen Landerwerb oder dauerhafte
Beanspruchung erfolgen an die betroffenen
Grundeigentümer. Die Klassierung der Gemeindestrassen
3. Klasse, zu welchen die Brücke gehört,
bleibt unverändert.
Auflagefrist: 27. August bis 25. September 2018
Auflageorte: Gemeinderatskanzlei Mörschwil,
Büro Nr. 22
Gemeinderatskanzlei Untereggen
Rechtsmittel
Innert der Auflagefrist kann schriftlich und begründet
gegen das Projekt und den Teilstrassenplan
„Fussgängerbrücke Lochmüli“ beim Gemeinderat
Mörschwil oder beim Gemeinderat Untereggen
Einsprache erhoben werden. Einsprache
kann erheben, wer ein schutzwürdiges Interesse
nachweisen kann.
Mörschwil/Untereggen, 13. August 2018
Gemeinderat Mörschwil
Gemeinderat Untereggen