
Mitteilungsblatt Nr. 1 | 13. Januar 2023 3
daten war dem Rat die Taxe, die das Verfahren abwarf.
Diese Taxe, welche die Gemeinde selbst festlegen
konnte, lag schon 1915 zum Teil weit über
1’000 Franken. Die politisch bedeutendste Persönlichkeit,
die auf diesem Weg in den Besitz des Unteregger
Bürgerrechts gelangte, war Gabriel Narutowicz:
Lange Zeit in der Schweiz tätig, bewarb sich
Narutowicz, damals bei der Wasserversorgung der
Stadt St. Gallen angestellt, im Jahr 1894 um das
Bürgerrecht von Untereggen. Die Erkundigungen
des Gemeinderates über Narutowicz lauteten günstig.
Narutowicz jedoch zog im Herbst sein Gesuch
«in Folge zu hoher Taxen» zurück. Am 7. April 1895
kam es dann trotzdem zur Einbürgerung der Familie
Narutowicz, und es ist nicht festzustellen, dass
man dem Gesuchsteller vorher hinsichtlich der Einbürgerungstaxe
entgegengekommen war. Der Einkauf
ins Unteregger Bürgerrecht kostete Narutowicz
Fr. 1’000 (entsprach damals etwa einem Jahreseinkommen).
Zum Vergleich: 1914 erwarb Narutowicz
für sich und seine Familie das Bürgerrecht der Stadt
Zürich für 400 Franken. Viele Jahre verbrachte Gabriel
Narutowicz in der Schweiz und wirkte als seinerzeit
sehr begabter, renommierter und weit herum
bekannter Wasserbauingenieur (in der Region
z.B. Kubelwerk bei St. Gallen; aber auch z.B. Mühleberg
an der Aare, wohl sein Hauptwerk). Später
lehrte er als Professor an der ETH in Zürich. Im Jahr
1922 wurde Gabriel Narutowicz zum ersten Präsidenten
Polens gewählt. Er wurde wenige Tage nach
seinem Amtsantritt auf dem Weg zu einer Kunstausstellung
ermordet.
Gehälter 2023
Der Gemeinderat und die Bildungskommission haben
die Gehälter für die Angestellten der Gemeinde
neu festgelegt. Die Löhne der Lehrpersonen werden
durch das kantonale Recht festgelegt. Aufgrund des
Teuerungsschubs im vergangenen Jahr hat der Gemeinderat
sämtliche Löhne generell um 1.7 % erhöht.
Darüber hinaus wurden individuelle Lohnanpassungen
in der Höhe von knapp 0.9 % der Lohnsumme
vorgenommen. Dabei wurden Leistungen, Aufgabenbeschriebe
und das Lohngefüge berücksichtigt.
Gestaltung Trafostation, Unterflurbehälter und
Vorplatz im Hinterhof
Im Vorfeld des Ausbaus Haldenstrasse wurde aufgrund
eines Entwurfs des Ingenieurbüros F. Preisig
AG mit dem Eigentümer des Grundstückes Nr. 123
ein Dienstbarkeitsvertrag für ein Benützungsrecht
für öffentliche Nutzungen an einer Teilfläche abgeschlossen.
Der Entwurf zeigt folgende Gestaltung:
Die Elektrakommission beabsichtigt, die für die Innenentwicklung
im Hinterhof nötige Trafostation
auf dieser Teilfläche zu bauen. Das Plangenehmigungsverfahren
durch das eidgenössiche Starkstrominspektorat
läuft (siehe separate Publikation
in diesem Mitteilungsblatt).
Die ersten Studien für das gemeindeweite Netz an
Unterflurbehälter sieht im Hinterhof an dieser Stelle
ein bis zwei Unterflurbehälter vor.
Für die Bedienung der Trafostation und der Unterflurbehälter
sind Parkplätze erforderlich. Deren Zahl
sowie die Anordnung der Parkplätze und der Unterflurbehälter
ist im Rahmen der Projektierung der
Gestaltung dieser Teilfläche zu entscheiden. Der
Standort der Trafostation als Anbau an die Garagen
auf dem Grundstück Nr. 133 ist gegeben. Bei der
Projektierung der Gestaltung der Teilfläche ist die
Topographie des Grundstückes zu beachten und eine
ortsbildverträgliche Lösung anzustreben. Der
Auftrag für die Projektierung der Gestaltung dieser
Teilfläche mit Definition der Stützkonstruktion wurde
an die BauWerkTeam GmbH, St. Gallen, zum
Preis von Fr. 4'716.65 erteilt.