
Mitteilungsblatt Nr. 1 | 13. Januar 2023 5
von Mitteilung zu machen und den Enteigner über
solche Miet- und Pachtverhältnisse in Kenntnis zu
setzen (Art. 32 Abs. 1 EntG).
Wer nach den Vorschriften des Verwaltungsverfahrensgesetzes
(VwVG; SR 172.021) Partei ist, kann
während der Auflagefrist beim Eidgenössischen
Starkstrominspektorat, Planvorlagen, Luppmenstrasse
1, 8320 Fehraltorf, Einsprache erheben. Wer
keine Einsprache erhebt, ist vom weiteren Verfahren
ausgeschlossen.
Während derselben Auflagefrist kann, wer nach
den Vorschriften des EntG Partei ist, sämtliche Begehren
nach Artikel 33 EntG geltend machen. Diese
sind im Wesentlichen:
a. Einsprachen gegen die Enteignung;
b. Begehren nach den Artikeln 7-10 EntG;
c. Begehren um Sachleistung (Art. 18 EntG);
d. Begehren um Ausdehnung der Enteignung
(Art. 12 EntG);
e. die geforderte Enteignungsentschädigung.
Zur Anmeldung von Forderungen innerhalb der Einsprachefrist
sind auch die Mieter und Pächter sowie
die Dienstbarkeitsberechtigten und die Gläubiger
aus vorgemerkten persönlichen Rechten verpflichtet.
Pfandrechte und Grundlasten, die auf einem in
Anspruch genommenen Grundstück haften, sind
nicht anzumelden, Nutzniessungsrechte nur, soweit
behauptet wird, aus dem Entzuge des Nutzniessungsgegenstandes
entstehe Schaden.
Eidgenössisches Starkstrominspektorat
Planvorlagen
Luppmenstrasse 1
8320 Fehraltorf
Verwaltung
Einwohnernachrichten vom
1. Oktober — 31. Dezember 2022
Gemäss den neusten Vorschriften von Bund und
Kanton publizieren wir Zivilstandsfälle des letzten
Quartals, welchen die entsprechenden Personen
oder deren Vertreter ausdrücklich der Publikation
zugestimmt haben.
Geburten
08. Dezember 2022, Knechtle, Johanna Ramona,
von Appenzell AI, Tochter des Knechtle, Tobias Othmar
und der Knechtle, Karin, Buechberg-Untereggen
41, Rorschacherberg
Todesfälle
26. Oktober 2022, Petruzzelli geb. Piemontesi, Loredana
Pierluisa, geb. 28. März 1943, verwitwet von
Petruzzelli Domenico, wohnhaft gewesen in Untereggen,
Oberwiesstrasse 19a
Baubewilligungen
Im 4. Quartal 2022 wurden folgende Baubewilligungen
erteilt:
Im ordentlichen Verfahren:
- Oberholzer Sandro und Karin, Pfannackerweg 4,
für Einbau Luft-/Wasser-Wärmepumpe für
Wohnhaus Nr. 539 auf Grundstück Nr. 548, Pfannackerweg
4
- Keller Simon und Andrea, Haggenstrasse 51,
9014 St. Gallen, für Abbruch Wohnhaus Nr. 457
und Neubau Einfamilienhaus auf Grundstück
Nr. 490, Lehnackerstrasse 23
- Widmer Christian und Ruth, Lehnackerstrasse
15, für Erdsondenbohrung, Einbau Sole-Wasser
Wärmepumpe für Wohnhaus Nr. 453 auf
Grundstück Nr. 497, Lehnackerstrasse 15