Mitteilungsblatt Nr. 2 | 18. Februar 2022 3
Bald E-Voting möglich
Auf eidgenössischer und auf kantonaler Ebene bestehen
Rechtsgrundlagen für die Einführung der
elektronischen Stimmabgabe (E-Voting) bei Wahlen
und Abstimmungen. Der Bund wird demnächst die
Voraussetzungen für eine Neuausrichtung des EVotings
schaffen. Der Kanton St. Gallen sieht vor,
die Möglichkeit zur elektronischen Stimmabgabe
ab dem vierten Quartal 2022 zu ermöglichen.
Der Gemeinderat erachtet die Einführung eines zusätzlichen
elektronischen Stimmkanals als zweckmässige
Erweiterung und Erleichterung des Zugangs
der Bürgerinnen und Bürger zu Wahlen und
Abstimmungen. Voraussetzung ist natürlich, dass
Steuerabschluss 2021 im Rahmen der Erwartungen
in Bezug auf die Sicherheit und Vertrauenswürdigkeit
des eingesetzten E-Voting-Systems der Einsatz der
elektronischen Stimmabgabe sicher sein muss, dies
sowohl aus technischer Sicht wie aber auch hinsichtlich
Der Gemeinderat hat den Steuerabschluss 2021 zur Kenntnis genommen. Die Steuereinnahmen aus Einkommens
und Vermögenssteuern inkl. Nachzahlungen liegen Fr. 49'000 oder 1.8% über den budgetierten
Einnahmen. Bei den Handänderungssteuern ist im Vergleich zum Budget ein Plus von Fr. 42'000 oder
119.8% zu verzeichnen.
Die Anteile aus Nebensteuern (Quellensteuern, Steuern jur. Personen, Grundstückgewinnsteuern) liegen gesamthaft
betrachtet Fr. 50'000 oder 26.8% über Budget, wobei insbesondere die Erträge aus Grundstückgewinnsteuern
mit Fr. 154'000 erfreulich hoch ausgefallen sind.
Der detaillierte Steuerabschluss präsentiert sich wie folgt:
der Zulassung. Die Kosten für die Gemeinde
liegen mit Fr. 1.00 pro Stimmberechtigen mit EVoting
im Bereich der Kosten für das Rückantwortporto
der brieflichen Stimmabgabe. Weitere
Informationen folgen, sobald die Bewilligung des
Bundes vorliegt bzw. die Anmeldemöglichkeit zur
Nutzung von E-Voting aufgeschaltet ist.