Mitteilungsblatt Nr. 2 | 18. Februar 2022 5
Haben Sie Fragen zur Steuererklärung? Der Steuersekretär
des Gemeindesteueramtes Untereggen
(071 868 90 99, reto.fach@untereggen.ch) beantwortet
diese gerne. Neu steht auch ein LiveChat unter
www.steuern.sg.ch/efiling zur Verfügung, wo
Ihre Steuerfragen von Expertinnen und Experten
beantwortet werden.
Individuelle Prämienverbilligung 2022
Versicherte in bescheidenen wirtschaftlichen Verhältnissen
haben Anrecht auf individuelle Prämienverbilligungen
(IPV). Die zu erfüllenden Bedingungen
und die Höhe der Vergünstigung sind im kantonalen
Recht geregelt. Massgebend für eine Verbilligung
sind die persönlichen wirtschaftlichen Verhältnisse.
Anmeldung / Fristen
Zum Bezug von individuellen Prämienverbilligungen
sind Personen berechtigt, die am 1. Januar 2022 ihren
Wohnsitz oder ihren Aufenthaltsort im Kanton
St. Gallen hatten. Für eine Berechnung sind
die persönlichen und familiären Verhältnisse am
1. Januar 2022 massgebend.
Auf der Internetseite www.svasg.ch/ipv ist eine
Selbstberechnung möglich. Das intelligente, elektronische
Formular kann ab Anfang 2022 online ausgefüllt
und abgeschickt werden.
Bitte beachten Sie unbedingt die Einreichfrist per
31. März 2022. Später eingehende Anmeldungen
können nicht mehr oder nur in Ausnahmefällen
berücksichtigt werden. Ausnahmen bestehen für
gesuchstellende Personen (oder ihre Vertretung),
die unverschuldet von der Antragstellung abgehalten
worden sind.
Bezügerinnen und Bezügern von Ergänzungsleistungen
wird die Prämienverbilligung ohne Anmeldung
direkt den entsprechenden Krankenversicherern
überwiesen und den Prämienrechnungen gutgeschrieben.
Weitere Informationen
Die AHV-Zweigstelle kann Sie auf Wunsch persönlich
beraten. Weitere Informationen finden Sie auch
auf der Internetseite www.svasg.ch/ipv oder über
die Telefonnummer 071 282 61 91.
Hundelösung 2022
Wie im letzten Jahr werden wir auch im 2022 allen
Hundebesitzern, welche ihren Hund wie obligatorisch
in der Datenbank AMICUS eingetragen haben,
Ende Mai 2022 eine Rechnung zukommen lassen.
Wir bitten daher alle Halter/-innen bis Ende März
2022, folgende Änderungen beim AMICUS (online
unter www.amicus.ch, Tel. 0848 777 100) zu melden:
- Weitergabe oder Übernahme eines Hundes
(Halterwechsel)
- Tod des Hundes
- Ausfuhr des Hundes ins Ausland
Adressänderungen oder die Erstregistrierung als
Hundehalter/-in werden von der Hundekontrollstelle
Untereggen (info@untereggen.ch, Tel 071 868 90
90) vorgenommen. Praktizierende Tierärzte sind für
die Registrierung der Hunde verantwortlich.
2022 gelten folgende Taxen
Pro Hund: Fr. 100.00
Die Hundesteuer ist für alle Hunde zu entrichten,
die älter als 3 Monate sind. Keine Hundesteuer
ist zu entrichten für Blindenführ- und Behindertenhunde,
welche ihre Halter/-innen in der
Bewältigung des Alltages unterstützen.
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