
64 Gutachten und Anträge
Auflösung des Zweckverbandes
Die Auflösung des Zweckverbandes ist nicht aufwändig, weil das Personal
des Zweckverbandes von der Stiftung Suchthilfe St.Gallen übernommen
wird. Damit ist ein wesentliches Risiko einer Liquidation zweckmässig
und arbeitnehmerfreundlich gelöst. Auch das Mietverhältnis
der Beratungsstelle wird übertragen. Der Zweckverband besitzt keine
Liegenschaften oder wertigen Kapitalanlagen, es hat lediglich die betriebsrelevanten
Mobilien und liquide Mittel in der Bilanz.
Die liquiden Mittel können mit den Mitgliederbeiträgen, welche noch bis
30.6.2020 geschuldet sind, nach dem gleichen Verteiler wie die bisherigen
Gemeindebeiträge verrechnet werden. Die Mobilien haben einen Bilanzwert
per 31.12.2019 von Fr. 1.00 und werden der Nachfolgeorganisation
unentgeltlich überlassen. Das Verfahren zur Auflösung wäre in der
zweiten Hälfte des Geschäftsjahrs 2020 durchzuführen und würde vom
amtierenden Verwaltungsrat noch in der laufenden Amtsdauer verantwortet.
Für die Mitgliedgemeinden erwachsen aus der Auflösung somit
keine Risiken, welche sich nach dem 31. Dezember 2020 akzentuieren
könnten und es werden keine nennenswerten Aktiven der Nachfolgeorganisation
übertragen.
Die abzuschliessende Leistungsvereinbarung mit der möglichen Nachfolgeorganisation
Stiftung Suchthilfe, St.Gallen, tritt nach dem Referendumsverfahren
am 01.07.2020 in Kraft und dauert bis am 31.12.2024.
Ohne Kündigung einer Partei verlängert sich die Mitgliedschaft um weitere
vier Jahre. Somit erfüllt die Gemeinde die gesetzlichen Aufträge neu
mit dieser Leistungsvereinbarung.
Anträge des Gemeinderates
1. Die Bürgerschaft stimmt der Neuregelung der Suchtberatung zu und
bestätigt den Auflösungsentscheid des Gemeinderates betreffend
Zweckverband Regionale Beratungsstelle für Suchtfragen Rorschach
und Umgebung per 31. Dezember 2020.
2. Dem Auflösungsprozedere, der Verrechnung der liquiden Mittel mit
den Gemeindebeiträgen und der Vermögensverwendung zu Gunsten
der Stiftung Suchthilfe, St.Gallen, wird zugestimmt.
3. Als verantwortliches Organ für die Auflösung wird der Verwaltungsrat
des Zweckverbandes gewählt, die Schlussrechnung und Auflösungsbilanz
soll von der bisherigen Delegiertenversammlung abgenommen
werden.
9033 Untereggen, 23. Januar 2020
GEMEINDERAT UNTEREGGEN
Norbert Rüttimann Norbert Näf
Gemeindepräsident Gemeinderatsschreiber