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 Michael Nonn 
 Präsident St.Galler Anwaltsverband SGAV 
 Der Beizug unabhängiger und selbständiger 
 Anwältinnen und Anwälte lohnt sich! 
 Ich darf Ihnen das Mitgliederverzeichnis des St.Galler Anwaltsverbandes SGAV  
 vorstellen. Wer wir sind und was wir tun, wird auf den folgenden Seiten näher  
 erläutert, es würde den Rahmen einer Einführung deutlich sprengen. 
 Mir ist an dieser Stelle etwas anderes ein Anliegen:  
 Es ist an sich wie beim Arzt – man sollte besser frühzeitig um Rat fragen und  
 nicht erst, wenn die Schmerzen unerträglich werden und Vieles vielleicht schon  
 verpasst wurde.  
 Genau so empfiehlt es sich, frühzeitig einen Anwalt beizuziehen und damit einen  
 Berater zur Seite zu haben, der erst nach fundierter Ausbildung und Absolvierung  
 einer Prüfung zur Ausübung seines Berufes zugelassen wird und ausschliesslich  
 der Wahrung Ihrer Interessen verpflichtet ist. Damit besteht auch Gewähr, dass  
 Sie sich Ihrer Anwältin/Ihrem Anwalt vorbehaltlos anvertrauen können. Diese Vertrauensstellung  
 ist gesetzlich geschützt durch das Anwaltsgeheimnis, welches  
 absolut, gegenüber jedermann und dauernd zu wahren ist, auch gegenüber Gerichten  
 und Behörden. Sie können mit Ihrer Anwältin/Ihrem Anwalt somit über  
 alles offen sprechen.  
 Die Tätigkeit jedes Anwalts ist der staatlichen Aufsicht unterstellt. Unsere Mitglieder  
 unterstellen sich im Sinne eines Qualitätslabels zusätzlich den Schweizerischen  
 Standesregeln  (SSR)  des  Schweizerischen  Anwaltsverbands  sowie  
 unserer SGAV-internen Disziplinargerichtsbarkeit.  
 Es lohnt sich also, für Ihre Beratung ein Mitglied des St.Galler Anwaltsverbandes  
 beizuziehen.