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Michael Nonn
Präsident St.Galler Anwaltsverband SGAV
Der Beizug unabhängiger und selbständiger
Anwältinnen und Anwälte lohnt sich!
Ich darf Ihnen das Mitgliederverzeichnis des St.Galler Anwaltsverbandes SGAV
vorstellen. Wer wir sind und was wir tun, wird auf den folgenden Seiten näher
erläutert, es würde den Rahmen einer Einführung deutlich sprengen.
Mir ist an dieser Stelle etwas anderes ein Anliegen:
Es ist an sich wie beim Arzt – man sollte besser frühzeitig um Rat fragen und
nicht erst, wenn die Schmerzen unerträglich werden und Vieles vielleicht schon
verpasst wurde.
Genau so empfiehlt es sich, frühzeitig einen Anwalt beizuziehen und damit einen
Berater zur Seite zu haben, der erst nach fundierter Ausbildung und Absolvierung
einer Prüfung zur Ausübung seines Berufes zugelassen wird und ausschliesslich
der Wahrung Ihrer Interessen verpflichtet ist. Damit besteht auch Gewähr, dass
Sie sich Ihrer Anwältin/Ihrem Anwalt vorbehaltlos anvertrauen können. Diese Vertrauensstellung
ist gesetzlich geschützt durch das Anwaltsgeheimnis, welches
absolut, gegenüber jedermann und dauernd zu wahren ist, auch gegenüber Gerichten
und Behörden. Sie können mit Ihrer Anwältin/Ihrem Anwalt somit über
alles offen sprechen.
Die Tätigkeit jedes Anwalts ist der staatlichen Aufsicht unterstellt. Unsere Mitglieder
unterstellen sich im Sinne eines Qualitätslabels zusätzlich den Schweizerischen
Standesregeln (SSR) des Schweizerischen Anwaltsverbands sowie
unserer SGAV-internen Disziplinargerichtsbarkeit.
Es lohnt sich also, für Ihre Beratung ein Mitglied des St.Galler Anwaltsverbandes
beizuziehen.