5 
 Weiter unterhält der SGAV verteilt über das ganze Kantonsgebiet unentgeltliche  
 Rechtsauskunftsstellen, wo ratsuchende Personen kostenlos  
 eine juristische Ersteinschätzung (max. 15 Min.) erhalten. Pro Jahr werden  
 ca. 1’500 Auskünfte erteilt. Es handelt sich um eine Dienstleistung  
 mit sozialem Charakter. Sie ist gedacht für Personen, welche auf eine  
 Rechtsberatung angewiesen sind, sich aber keinen Anwalt leisten können. 
  Infolge der Corona-Krise wird die unentgeltliche Rechtsberatung  
 zu Beginn des Jahres 2022 in Form einer Telefonberatung nach vorheriger  
 Online-Anmeldung angeboten. Sobald es die Lage wieder erlaubt,  
 wird wieder auf die persönliche Beratung an den auf S. 6 genannten  
 Durchführungsorten umgestellt werden. Aktuelle Informationen erhalten  
 Sie unter www.sgav.ch, Menupunkt «Unentgeltliche Rechtsauskunft». 
 Unsere Mitglieder stellen sich als Referentinnen und Referenten für verbandsinterne  
 oder -externe juristische Weiterbildungsseminare zur Verfügung. 
  Der SGAV beteiligt sich sodann an Vernehmlassungsverfahren  
 im Justizbereich. Auf diese Weise können Interessen von Klientinnen  
 und Klienten (beispielsweise deren Parteirechte im Verwaltungs-, Straf-  
 und Zivilverfahren) bereits im Gesetzgebungsstadium eingebracht und  
 die Rechtssicherheit gefördert werden. 
 Standesrecht 
 Der SGAV wacht über die Einhaltung der schweizerischen Standesregeln  
 durch seine Mitglieder. Bei Beschwerden von Klienten gegen  
 Verbandsmitglieder holt der «Ressortleiter Standesrecht» die Stellungnahme  
 der Beteiligten ein und unterbreitet den Parteien einen Schlichtungsvorschlag. 
  Liegen tatsächlich Standesrechtsverletzungen vor,  
 werden fehlbare Verbandsmitglieder disziplinarisch bestraft. Dieser zusätzlichen  
 Verbandsaufsicht unterstehen nur Mitglieder des SGAV. 
 Honorarbegutachtung 
 Auf Begehren einer Partei prüft die Honorargutachterin des SGAV die  
 Angemessenheit der gestellten Honorarrechnung(en) eines SGAV-Mitglieds, 
  soweit das Honorar im Zusammenhang mit Beratungstätigkeiten  
 steht. Honorare für die anwaltliche Vertretung vor Gerichts- oder Verwaltungsbehörden  
 können vom SGAV nicht überprüft werden; hierfür  
 ist der Präsident der Anwaltskammer des Kantons St.Gallen zuständig. 
 Pikettdienst Strafverteidigung /Anwalt der ersten Stunde 
 Mit dem «Pikettdienst Strafverteidigung» stehen beschuldigten Personen  
 bzw. den Ermittlungsbehörden und der Staatsanwaltschaft ganzjährig  
 während 24 Stunden täglich Anwältinnen und Anwälte zur Verfügung, 
  die bereit sind, Strafverteidigungen zu übernehmen. Eine Liste  
 der Pikett-Anwälte ist auf der Homepage des SGAV abrufbar unter:  
 www.sgav.ch/pikettdienst/strafverteidigung. Damit ist gewährleistet,  
 dass jeder Beschuldigte sofort einen Anwalt beiziehen kann. 
 
				
/www.sgav.ch
		/strafverteidigung