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 Der St.Galler Anwaltsverband (SGAV) –   
 wofür er sich einsetzt und was er Ihnen bietet 
 Der SGAV ist die Berufsorganisation der im Kanton St.Gallen unabhängig  
 Der St.Gallische Anwaltsverband SGAV  -  
 Rechte und Pflichten 
 tätigen Anwältinnen und Anwälte. Deren Mitgliedschaft ist freiwillig.  
 Der  St.Gallische  Anwaltsverband  ist  die  Berufsorganisation  der  im  
 Kanton St.Gallen tätigen Anwältinnen und Anwälte. Der Beitritt zum 
 Verband ist freiwillig; die meisten der im Kanton praktizierenden Anwältinnen  
 Die meisten der im Kanton praktizierenden Anwältinnen und Anwälte  
 sind jedoch dem Verband, der zurzeit 432 Mitglieder zählt (Stand:  
 21.1.2022), beigetreten. Der SGAV wahrt die Interessen seiner Mitglieder  
 und Anwälte sind Mitglieder des Verbandes. Der Verband  
 und setzt sich für einen starken Rechtsstaat ein. Seine Aufgaben  
 zählt zurzeit 318 Mitglieder (Stand: Januar 2011). 
 sind u.a.: 
 Öffentlichkeitsarbeit 
 Der SGAV ist bestrebt, in der Öffentlichkeit und gegenüber Behörden  
 ein sachliches und aufgeschlossenes Anwaltsbild zu vermitteln und die  
 zentralen Grundwerte des Rechtsstaates hochzuhalten. 
 Öffentlichkeitsarbeit 
 Der  St.Gallische  Anwaltsverband  ist  bestrebt,  in  der  Öffentlichkeit  
 und gegenüber Behörden ein sachliches, wirklichkeitsnahes und aufgeschlossenes  
 Anwaltsbild zu vermitteln. 
 Standesrecht 
 Der St.Gallische Anwaltsverband wacht über die Einhaltung der Standesordnung  
 Dienstleistungen, insb. unentgeltliche Rechtsauskunftsstellen 
 Der SGAV ist behilflich bei der Vermittlung von Anwältinnen und Anwälten. 
 durch seine Mitglieder. Bei Differenzen zwischen Anwälten  
 vermittelt der Verbandspräsident; bei Beschwerden von Klienten  
  Das vorliegende Mitgliederverzeichnis gibt nicht nur Aufschluss  
 gegen Verbandsmitglieder  holt  der  «Ressortleiter  Standesrecht»  die  
 Stellungnahme der Beteiligten ein und unterbreitet den Parteien einen  
 Schlichtungsvorschlag.  Liegen  tatsächlich  Standesrechtsverletzungen  
 über Adressen und Telefonnummern, sondern auch über bevorzugte  
 Tätigkeitsgebiete, Fachanwaltsspezialisierungen und Sprachkenntnisse  
 der dem Verband angehörenden Anwältinnen und Anwälte. 
 vor, werden fehlbare Verbandsmitglieder disziplinarisch bestraft.  
 Dieser zusätzlichen Verbandsaufsicht unterstehen nur Mitglieder des  
 St.Gallischen Anwaltsverbandes. 
 Honorarbegutachtung 
 Der Honorarbegutachter des St.Gallischen Anwaltsverbandes prüft 
 auf Begehren einer Partei die Angemessenheit der gestellten Hono-