
4
4
Der St.Galler Anwaltsverband (SGAV) –
wofür er sich einsetzt und was er Ihnen bietet
Der SGAV ist die Berufsorganisation der im Kanton St.Gallen unabhängig
Der St.Gallische Anwaltsverband SGAV -
Rechte und Pflichten
tätigen Anwältinnen und Anwälte. Deren Mitgliedschaft ist freiwillig.
Der St.Gallische Anwaltsverband ist die Berufsorganisation der im
Kanton St.Gallen tätigen Anwältinnen und Anwälte. Der Beitritt zum
Verband ist freiwillig; die meisten der im Kanton praktizierenden Anwältinnen
Die meisten der im Kanton praktizierenden Anwältinnen und Anwälte
sind jedoch dem Verband, der zurzeit 432 Mitglieder zählt (Stand:
21.1.2022), beigetreten. Der SGAV wahrt die Interessen seiner Mitglieder
und Anwälte sind Mitglieder des Verbandes. Der Verband
und setzt sich für einen starken Rechtsstaat ein. Seine Aufgaben
zählt zurzeit 318 Mitglieder (Stand: Januar 2011).
sind u.a.:
Öffentlichkeitsarbeit
Der SGAV ist bestrebt, in der Öffentlichkeit und gegenüber Behörden
ein sachliches und aufgeschlossenes Anwaltsbild zu vermitteln und die
zentralen Grundwerte des Rechtsstaates hochzuhalten.
Öffentlichkeitsarbeit
Der St.Gallische Anwaltsverband ist bestrebt, in der Öffentlichkeit
und gegenüber Behörden ein sachliches, wirklichkeitsnahes und aufgeschlossenes
Anwaltsbild zu vermitteln.
Standesrecht
Der St.Gallische Anwaltsverband wacht über die Einhaltung der Standesordnung
Dienstleistungen, insb. unentgeltliche Rechtsauskunftsstellen
Der SGAV ist behilflich bei der Vermittlung von Anwältinnen und Anwälten.
durch seine Mitglieder. Bei Differenzen zwischen Anwälten
vermittelt der Verbandspräsident; bei Beschwerden von Klienten
Das vorliegende Mitgliederverzeichnis gibt nicht nur Aufschluss
gegen Verbandsmitglieder holt der «Ressortleiter Standesrecht» die
Stellungnahme der Beteiligten ein und unterbreitet den Parteien einen
Schlichtungsvorschlag. Liegen tatsächlich Standesrechtsverletzungen
über Adressen und Telefonnummern, sondern auch über bevorzugte
Tätigkeitsgebiete, Fachanwaltsspezialisierungen und Sprachkenntnisse
der dem Verband angehörenden Anwältinnen und Anwälte.
vor, werden fehlbare Verbandsmitglieder disziplinarisch bestraft.
Dieser zusätzlichen Verbandsaufsicht unterstehen nur Mitglieder des
St.Gallischen Anwaltsverbandes.
Honorarbegutachtung
Der Honorarbegutachter des St.Gallischen Anwaltsverbandes prüft
auf Begehren einer Partei die Angemessenheit der gestellten Hono-