Mitteilungsblatt Nr. 5 | 15.Mai 2020 3
Dieser Schalter ist mit einer Plexiglas-Scheibe ausgerüstet,
um Kundschaft und Mitarbeitende zu
schützen.
Einwohnerinnen und Einwohner sind aufgerufen,
die Gemeindeverwaltung nur in dringenden Fällen
zu besuchen. Viele Dienstleistungen können online
unter www.untereggen.ch getätigt werden. Vielfach
ist auch eine telefonische Klärung der Anliegen
möglich.
Sperrgutmarken und Grüngutbändel werden auf
telefonische Bestellung auch gegen Rechnung mit
der Post versandt, ohne Versandkosten.
Fakultatives Referendum für Suchtberatung
Nach der Zustimmung der Bürgerschaft zur Aufhebung
des Zweckverbandes Beratungsstelle für
Suchtberatung kann die Leistungsvereinbarung mit
der Stiftung Suchthilfe St. Gallen dem fakultativen
Referendum unterstellt werden. Der Preis für die Sicherstellung
der gesetzlichen Aufgabe der Suchtberatung
sinkt bei einer Zusammenarbeit mit der Stiftung
Suchthilfe St. Gallen gegenüber der Regionalen
Beratungsstelle für Suchtfragen von Fr. 12.00 auf
Fr. 10.00 pro Einwohner. Der Standort Rorschach
bleibt für mind. 5 Jahre erhalten. Bezüglich Referendumsverfahren
wird auf das folgende Inserat verwiesen:
Auflageort
Gemeinderatskanzlei Untereggen, Gemeindehaus
Zudem kann die Leistungsvereinbarung mit der
Stiftung Suchthilfe St. Gallen während der Auflagefrist
wie folgt im Internet heruntergeladen
werden auf www.untereggen.ch/Neuigkeiten.
Ein allfälliges Referendum kommt zustande,
wenn 77 Stimmberechtigte schriftlich die Abstimmung
durch die Bürgerschaft verlangen.
Das Begehren wäre vor Ablauf der Referendumsfrist
dem Gemeinderat Untereggen einzureichen.
Hinweis betr. Corona-Virus:
Der Bundesrat hat einen Fristenstillstand für das
Unterschriften sammeln bei Referenden und Initiativen
bis 31. Mai 2020 festgelegt. Bis dann ruhen
die Sammlungsfristen. Deshalb beginnt diese
Referendumsfrist erst am 1. Juni 2020. Sollte
dieser Fristenstillstand verlängert werden, sind
Personen, die Unterschiften für ein Referendum
sammeln wollen, gebeten, sich sofort bei der Gemeinderatskanzlei
zu melden. In diesem Fall
würde die Referendumsfrist automatisch 40 Tage
über die Aufhebung des Fristenstillstandes
verlängert. Wenn die Referendumsvorlage unbestritten
bleibt, wird das Referendumsverfahren
gemäss der angegebenen Frist durchgeführt.
Untereggen, 7. Mai 2020
Gemeinderat Untereggen
Referendumsvorlage
Folgender Beschluss des Gemeinderates Untereggen
untersteht gemäss Art. 3 und 6 des Gemeindegesetzes
(sGS 151.2) sowie Art. 13 ff. der
Gemeindeordnung dem fakultativen Referendum:
Beschluss des Gemeinderates vom 13. Februar
2020 betreffend die Genehmigung der
Vereinbarung über die Suchtberatung mit der Stiftung
Suchthilfe St. Gallen
Referendumsfrist
Montag, 1. Juni 2020 bis Freitag, 10. Juli 2020
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