Mitteilungsblatt Nr. 5 | 15.Mai 2020 7
Notfälle Wasserversorgung
Unseren Wasserwart, Michael Nauer, erreichen Sie
in Notfällen unter Tel. +41 79 297 24 81.
Notfälle Elektrizitätsversorgung
Für Notfälle steht der Pikettdienst der Elektro
Schmid AG, St. Gallen, Tel. +41 71 245 45 45, zur
Verfügung.
Freundliche Grüsse
Personal der Gemeinde Untereggen
Beitragspflicht (AHV, IV, EO) für
Nichterwerbstätige
Gerne machen wir unsere Einwohnerinnen und Einwohner
auf eine allfällige Beitragspflicht für Nichterwerbstätige
aufmerksam. Die Beiträge sind lückenlos
zu bezahlen, denn fehlende Beitragsjahre
können zu einer Kürzung der Rente führen.
Alle in der Schweiz wohnenden Personen sind versichert
und müssen grundsätzlich Beiträge bezahlen.
Das gilt auch für nichterwerbstätige Personen.
Nichterwerbstätige müssen ab dem 1. Januar nach
Vollendung des 20. Altersjahres Beiträge an die
AHV, IV und EO entrichten. Die Beitragspflicht endet,
wenn das ordentliche Rentenalter erreicht ist.
Für Männer liegt dieses bei 65 Jahren und für Frauen
bei 64 Jahren.
Als Nichterwerbstätige gelten Personen, die kein oder
nur ein geringes Erwerbseinkommen erzielen, namentlich:
• vorzeitig Pensionierte Teilzeitbeschäftigte
• Bezügerinnen und Bezüger ausgesteuerte Arbeitslose
von IV-Renten
• Verwitwete Studierende
• Weltreisende Geschiedene
• Teilzeitbeschäftigte
• Studierende
• Ehefrauen und Ehemänner
von Pensionierten (sowie Partner in
eingetragenen Partnerschaften)
• ausgesteuerte Arbeitslose
• Studierende
• Geschiedene
Als Nichterwerbstätige beitragspflichtig sind auch
Personen, die zwar erwerbstätig, ihr Bruttojahreseinkommen
aber weniger als CHF 4702.00 beträgt.
Ebenfalls als nichterwerbstätig gelten sie mit einem
Jahreseinkommen von über CHF 4702.00, wenn ihre
Beiträge aus Erwerbstätigkeit nicht der Hälfte der
Beiträge entsprechen, welche sie als Nichterwerbstätige
leisten müssten (Vergleichsrechnung aufgrund
Renteneinkommen und Vermögen).
Eine Anmeldung ist nicht notwendig, wenn der
Ehegatte/die Ehegattin im Sinne der AHV erwerbstätig
ist (siehe Vergleichsrechnung) und mindestens
Beiträge in der Höhe von CHF 964.00 (doppelter
Mindestbeitrag) entrichtet, was einem Bruttolohn
von CHF 9404.00 pro Jahr entspricht.
Die Anmeldeformulare können im Online-Schalter auf
www.svasg.ch heruntergeladen oder bei der AHV-Zweigstelle
bezogen werden.
Upcycling auch in Untereggen
Wir sind eine vierköpfige Gruppe, die sich im Rahmen
einer interdisziplinären Projektarbeit im Jahr
2020 zum Ziel gemacht hat, den Begriff Upcycling
im deutschsprachigen Raum weiterzuverbreiten.
Upcycling ist kurz erklärt die Wiederverwertung
von scheinbaren Abfallprodukten. Dabei werden
aus abgenutzten und somit nicht mehr brauchbaren
Materialien neue Produkte hergestellt. Das
Beste daran ist, dass man dafür selbst nicht sonderlich
handwerklich begabt sein muss und auch
mit wenig Zeit ein tolles Produkt herstellen kann.
Genau diesen Prozess möchten wir Ihnen mit dem
Do-it-yourself Handbuch näherbringen
(http://www.untereggen.ch/dl.php/de/
5e8b4db2df649/Upcycling_-_E-Book.pdf).
Alessio Klucker, KBZ St. Gallen
/www.svasg.ch
/Upcycling_-_E-Book.pdf