Mitteilungsblatt Nr. 6 | 12. Juni 2020 5
sind. Die Klassen entscheiden über Zuständigkeit
und Kostentragung für Unterhaltung und Erneuerung
der Strassen. Während Unterhalt und Winterdienst
für Gemeindestrassen 1. und 2. Klasse vollständig
zu Lasten der Politischen Gemeinde gehen,
sind diese Aufgaben für Gemeindestrassen 3. Klasse
von den Grundeigentümerinnen und Grundeigentümer
zu organisieren und zu bezahlen. Der geltende
Strassenplan von Untereggen wurde 1990 genehmigt.
Es geben verschiedene Klassierungen (insbesondere
welche Strassen in 2.-Klass-Strassen und
welche in 3.-Klass-Strassen eingeteilt werden sollen)
immer wieder Anlass zu Diskussionen. Der Kanton
verpflichtet die Gemeinden, bis zur öffentlichen
Auflage der Revision der Ortsplanung auch ihre
Strassenpläne zu überprüfen und allenfalls anzupassen.
Änderungen unterliegen der öffentlichen
Auflage und dem Einspracheverfahren, weil wesentliche
private Interessen davon betroffen sind.
Der Gemeinderat hat die Entwürfe für den überarbeiteten
Strassenplan und den Fuss-, Wander- und
Radwegplan zu Handen der kantonalen Vorprüfung
verabschiedet. Die kantonale Vorprüfung liegt in
der Zwischenzeit bereits vor. Es ergeben sich daraus
lediglich geringfügige Änderungen ohne Einfluss
auf die Rechte von Grundeigentümerinnen
und Grundeigentümer. Im Mitteilungsblatt vom
13. März 2020 und auf der Homepage der Gemeinde
wurde der überarbeitete Strassenplan vorgestellt
und die Änderungen an den Klassierungen detailliert
aufgelistet. Im Sinn des Mitwirkungsverfahrens
der Bevölkerung wurde eine Frist für Stellungnahmen
zu den Entwürfen festgesetzt. Wegen der Corona
Krise konnten die vereinbarten Gespräche mit
Grundeigentümern nicht durchgeführt werden. In
der Zwischenzeit wurde auch das Verzeichnis zum
Strassenplan überarbeitet und vom Gemeinderat
zu Handen des Mitwirkungsverfahrens verabschiedet.
Das Verzeichnis zum Strassenplan gibt über jede
einzelne klassierte Strasse und jeden Weg Auskunft
über Klassierung, Lage, Eigentum und vor allem
das Mass der Beiträge der Gemeinde an den
Unterhalt bei Gemeindestrassen 3. Klasse und Gemeindewegen
2. Klasse.
Der revidierte Strassenplan mit einer Auflistung der
Änderungen gegenüber dem geltenden Recht und
das Verzeichnis zum Strassenplan stehen auf der
Homepage www.untereggen.ch zum Herunterladen
zur Verfügung oder können bei der Gemeinderatskanzlei
eingesehen werden. Eine Vorstellung des
Strassenplans erfolgt auch an der Orientierungsversammlung
vom Montag, 29. Juni 2020, 19.30 Uhr in
der Mehrzweckhalle Spielbüel. Betroffene Grundeigentümerinnen
und Grundeigentümer können zum
Entwurf des Strassenplans und des Verzeichnisses
zum Strassenplan bis 20. August 2020 Stellung
nehmen. Gemeindepräsident Norbert Rüttimann
und Gemeinderatsschreiber Norbert Näf sind auch
bereit, in individuellen Gesprächen Auskünfte zu erteilen.
Ein Anruf bei der Gemeinderatskanzlei genügt
(Tel. 071 868 90 95). Die Eingaben aus der Bevölkerung
werden danach durch den Gemeinderat
erörtert und dabei geprüft, ob sie zu einer Änderung
der vorliegenden Unterlagen führen. Es ist geplant,
die öffentliche Auflage des Strassenplans und des
Verzeichnisses zum Strassenplan ab Mitte September
vorzunehmen. Betroffene haben dabei Gelegenheit,
ihre Rechte durch eine Einsprache zu wahren.
Gewässerraumfestlegung – Öffentliche Auflage der
Sondernutzungspläne
Im Mitteilungsblatt vom 14. Februar 2020 hat der
Gemeinderat die Gewässerraumfestlegungen im
Siedlungsgebiet für den Hinterhofbach, den Nettenbüelbach,
den Seckibach, den Eggwaldbach, den
Vorderhofbach und den Kemmibach vorgestellt. Die
Entwürfe der entsprechenden Sondernutzungspläne
mit Bezeichnung der Baulinien für die Gewässerräume
wurden auch dem Kanton zur Vorprüfung eingereicht.
Ohne Ausscheidung des Gewässerraums
gilt für Bauten und Anlagen ein provisorischer Gewässerabstand
nach Bundesrecht von 8.00 Metern
pro Seite. In der kantonalen Vorprüfung wurden
vereinzelt Änderungen an den Plänen verlangt, welche
in der Zwischenzeit möglichst grundeigentümerfreundlich
umgesetzt wurden. Während der kantonalen
Vorprüfung konnten betroffene Grundeigentümer
ebenfalls zu den Entwürfen Stellung nehmen.
Es ist eine mündliche und eine schriftliche Eingabe
erfolgt. In beiden Fällen konnte eine Veränderung
/www.untereggen.ch