Mitteilungsblatt 6 Nr. 6 | 12. Juni 2020
des Gewässerraums im Interesse der betroffenen
Grundeigentümer erfolgen. Der Gemeinderat hat
nun die definitiven Sondernutzungspläne zu Handen
der öffentlichen Auflage erlassen. Die Gewässerräume
betragen gemäss den Sondernutzungsplänen
in den meisten Fällen insgesamt 11.00 Meter, vereinzelt
gemäss den rechtlichen Grundlagen bis
13.25 Meter für beide Seiten (zum Teil gleichmässig,
zum Teil sachgerecht ungleichmässig verteilt).
Die Sondernutzungspläne und weitere Unterlagen
wie der Planungsbericht, die Abschnittsformulare
und der Übersichtsplan liegen in der Gemeinderatskanzlei
vom 15. Juni bis 14. Juli 2020 öffentlich auf.
Die Unterlagen stehen auch auf der Homepage
www.untereggen.ch zum Herunterladen zur Verfügung.
Betroffene Grundeigentümer wurden mit einer
persönlichen Anzeige über die Auflage der Planungsinstrumente
in Kenntnis gesetzt. Es wird auf
das folgende Inserat verwiesen:
zur Sicherstellung der Distanzwahrung eingesehen
werden.
Auflagefrist
Montag, 15. Juni – Dienstag, 14. Juli 2020
Gegen die Erlasse kann während der Auflagefrist
schriftlich und begründet Einsprache beim Gemeinderat
Untereggen, Mittlerhof 15, 9033 Untereggen,
erhoben werden. Zur Einsprache ist
berechtigt, wer ein eigenes schutzwürdiges Interesse
dartut. Die Einsprache hat eine Darstellung
des Sachverhalts, eine Begründung und einen
Antrag zu enthalten.
Untereggen, 2. Juni 2020
Gemeinderat Untereggen
Der Gemeinderat hat am 18. Mai 2020 in Anwendung
von Art. 23 ff. Planungs- und Baugesetz
(sGS 731.1; abgekürzt PBG) sowie Art. 36a Gewässerschutzgesetz
(SR 814.20; abgekürzt
GSchG) erlassen:
Festlegung Gewässerraum nach Art. 36a GschG,
Baulinien:
Sondernutzungsplan, Ausschnitt 1 Hinterhofbach,
Nettenbüelbach
Sondernutzungsplan, Ausschnitt 2 Seckibach,
Eggwaldbach
Sondernutzungsplan, Ausschnitt 3 Vorderhofbach,
Kemmibach
Auflageort
Gemeindehaus Untereggen, Gemeinderatskanzlei,
Mittlerhof 15, 9033 Untereggen. Die Unterlagen
stehen auch auf der Homepage www.untereggen.
ch zum Herunterladen zur Verfügung.
Auf Anmeldung können die Auflage-Unterlagen
auch im Sitzungszimmer des Gemeindehauses
Arbeitsvergaben Wasserversorgung
An der Urnenabstimmung vom 19. April 2020 hat
die Bürgerschaft der Leitungserneuerung Hammershaus
Hospert der Wasserversorgung sehr deutlich
zugestimmt. Die 1. Etappe Vorderhof-Hammershaus
soll im Herbst 2020 realisiert werden. Das
Baugesuchsverfahren läuft. Die Wasserversorgungskommission
hat die Submission der Arbeiten und
Lieferungen für diese Etappe vorbereitet. Der Gemeinderat
hat auf deren Antrag die Arbeiten und
Lieferung wie folgt vergeben:
Die Vergabesumme liegt rund 20‘000 Franken unter
dem Kostenvoranschlag. Mit der Realisierung der
Leitungserneuerung sind Verkehrsbehinderungen
auf der Hammershausstrasse unumgänglich. Die
Anwohner werden darüber rechtzeitig orientiert.
Der Gemeinderat dankt für das Verständnis dafür.
/www.untereggen.ch