Mitteilungsblatt Nr. 2 11 | 16. November 2018
Politische Gemeinde Schiessanlage Altburg: Zwischenentscheid des
Bürgerversammlung am 25. März 2019
Der Gemeinderat hat den Terminplan für die Abschlussarbeiten
der Jahresrechnung 2018 und die
Budgetierung für 2019 verabschiedet. In diesem Zusammenhang
müssen auch die erforderlichen Beschlüsse
für die Umsetzung des neuen Rechnungsmodells
ab 1.1.2019 gefasst werden. Alle St. Galler
Gemeinden müssen ihre Buchhaltung auf einen
neuen Kontoplan umstellen. Nachher wird die Darstellung
mehr an die Buchhaltungsform der Privatwirtschaft
angeglichen sein. Das Budget 2019 wird
in den Einzelkonti hingegen schwieriger vergleichbar
mit dem Vorjahresbudget sein. Der Gemeinderat
wird bemüht sein, die wesentlichen Unterschiede
bei den Zahlen in Textform kundzutun. Die Bürgerversammlung
findet wiederum am letzten Montag
im März statt, also am Montag, 25. März 2019. Besten
Dank fürs Vormerken des Datums.
Verwaltungsgerichtes
Die Gemeinde Untereggen hat ein Enteignungsverfahren
für die Enteignung von Dienstbarkeiten von
der Eigentümerin des Nachbargrundstückes zum
Weiterbetrieb der Schiessanlage Altburg angestrengt.
Die vorgängigen Verhandlungen haben zu
keinem Erfolg geführt. Das Enteignungsbegehren
wurde von der Schätzungskommission für Enteignungen
an die Regierung verwiesen. Diese musste
erst über die Zulässigkeit der Enteignung entscheiden.
Die Regierung hat in der Folge die Zulässigkeit
der Enteignung bejaht. Mit diesem Entscheid könnte
die Schätzungskommission für Enteignungen die
Höhe der Entschädigung an die Grundeigentümerin
festlegen. Gegen den Entscheid der Regierung hat
die betroffene Grundeigentümerin jedoch Beschwerde
beim Verwaltungsgericht erhoben. Das
Verwaltungsgericht hat nun die Beschwerde gutgeheissen
und die Sache «zur korrekten Verfahrensabwicklung
und zu neuem Entscheid» an die Regierung
zurückgewiesen. Begründet wurde der Entscheid
damit, dass das Baubewilligungsverfahren
für die lärmschutzmässige Sanierung der Schiessanlage
nicht mit dem Enteignungsverfahren koordiniert
wurde. Die Sanierung der Schiessanlage bedarf
vor allem der Installation von sogennanten
Schiesstunnels. Weiter bemängelte das Verwaltungsgericht,
dass über die einmaligen und wiederkehrenden
Kosten eines Anschlusses an eine andere
Schiessanlage in der Region keine schriftlichen Auskünfte
vorliegen. Der Gemeinderat wird nun bis zu
einem Entscheid der Regierung die Voraussetzungen
für ein Baubewilligungsverfahren für die Sanierung
der Schiessanlage betr. Lärmschutz prüfen. Weiter
hat er bei den umliegenden Schiessanlagen (Witen
Goldach, Schaugenbädli, Mörschwil und Wittenbach)
verbindliche Aussagen über die Möglichkeit
und die einmaligen und wiederkehrenden Kosten
eines Anschlusses angefragt.
Anwesenheit des Gemeindepräsidenten
Montag 14.00 – 18.00 Uhr
Donnerstag 14.00 – 17.00 Uhr
Jeden Montag- und Donnerstagnachmittag
steht Gemeindepräsident
Norbert Rüttimann der Bevölkerung
im Gemeindehaus
für ein persönliches Gespräch
zur Verfügung. Melden Sie sich
unter Telefon 079 601 41 78 oder unter norbert.
ruettimann@untereggen.ch an, um mit ihm
über Ihre Anliegen an die Gemeinde zu sprechen.
Der Gemeindepräsident freut sich auf Ihren
Besuch.
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