Mitteilungsblatt Nr. 11 | 16. November 2018 5
Diese Preiserhöhung macht zum Beispiel für einen
Vier-Personen-Haushalt in einem Einfamilienhaus
mit Umschwung mit einem Wasserverbrauch von
164 m3 jährlich Fr. 120.00 oder 10 Franken pro Monat
aus. In einem Beispiel eines Mehrfamilienhauses
mit 5 Wohnungen und einem Wasserverbrauch
von 404 m3 macht es pro Wohnung durchschnittlich
48 Franken oder 4 Franken pro Monat aus.
Die Erhöhung der Ansätze soll regelmässige Erneuerungen
des Leitungsnetzes bzw. der Versorgungsanlagen
sicherstellen und verhindern, dass die Wasserversorgung
später grosse Investitionen nachzuholen
hat. Mit den neuen Ansätzen und den zu
erwartenden Anschlussbeiträgen sollten die Investitionen
der nächsten 15 Jahre getragen werden können.
Der Gemeinderat bedankt sich für das Verständnis
für diese unpopuläre, aber seiner Meinung nach
professionelle und vorausschauende Massnahme.
Gemeinderat Roland Graf, Präsident der Wasserversorgungskommission
steht für detailliertere Fragen
zur finanziellen Situation gerne zur Verfügung.
Der Winter kommt schon bald
Haben Sie Ihr Auto schon mit Winterpneus ausgerüstet?
Was für Automobilistinnen und Automobilisten
das Denken an Winterpneus ist für die Gemeinde
das Vorbereiten auf den Winterdienst. Auch private
Grundeigentümerinnen und Grundeigentümer
haben Pflichten, deren Erfüllung für einen gut funktionierenden
Winterdienst wichtig sind.
Wir ersuchen die Bevölkerung, folgende Bestmmungen
zu beachten:
Schneeablagerungen
Nach Artikel 64 lit. a kantonales Strassengesetz
kann Grundeigentum zur Schneeräumung beansprucht
werden. Damit wird die Möglichkeit geschaffen,
den im Rahmen der ordnungsgemässen
Schneeräumung anfallenden Schnee entschädigungslos
auf privatem Grund abzuladen. Hingegen ist es
nicht gestattet, von Höfen, Vorplätzen usw. Schnee
auf öffentliche Strassen, Wege und Plätze zu schaffen.
Die Verursacher können für die Verkehrsstörung
und Verkehrsgefährdung sowie die Beseitigungsmassnahmen
haftbar gemacht werden. Die mit den
Schneeräumungsarbeiten beauftragten Personen
werden sich bemühen, das Strassennetz nach
Schneefällen unverzüglich zu räumen. Wir bitten zu
bedenken, dass zuerst jeweils das Hauptstrassennetz
und nachher die untergeordneten Strassen vom
Schnee freigepflügt werden.
Fahrzeugparkierung
In Anwendung von Art. 20 der Verkehrsregelnverordnung
sind Fahrzeuge von öffentlichen Strassen und
Parkplätzen zu entfernen, wenn sie eine bevorstehende
Schneeräumung behindern. Da die Hauptschneeräumung
meist in den frühen Morgenstunden
erfolgt, bitten wir alle Motorfahrzeughalter, ihre
Fahrzeuge in Garagen oder auf privatem Grund abzustellen.
Für Schäden bei der Ausführung der Winterdienstarbeiten
lehnt die politische Gemeinde jede
Haftung ab.
Hydranten
Die Anwohner werden ersucht, in der Nähe ihrer
Wohnung befindliche Hydranten von Schnee zu
räumen, damit diese gut sichtbar und jederzeit für
einen Einsatz der Feuerwehr zugänglich sind.
Der Gemeinderat und die mit der Schneeräumung
beauftragten Personen danken den Einwohnern
und Einwohnerinnen für das Verständnis und die
Mithilfe.