
Mitteilungsblatt Nr. 2 | 17. Februar 2023 3
an der Haldenstrasse 4 und 6 erteilt, womit das zur
Auszonung vorgesehene Grundstück nach den geltenden
Zonenplan- und Baureglementsvorschriften
überbaut werden soll. Damit soll das Grundstück
Nr. 622 weiterhin eingezont bleiben. Mit der Grundeigentümerin
wurde eine Vereinbarung abgeschlossen,
dass das Grundstück innerhalb von drei Jahren
nach Rechtskraft der Baubewilligung mit der Überbauung
begonnen werden muss, ansonsten eine
Wiederauszonung erfolgt.
Ausschnitt Zonenplan öffentliche Auflage
vom 2. November 2021 bis am 1. Dezember 2021
Zonenplanänderung
Mehr Land für Freiraumplanung Schulareal einzonen
Im aufgelegenen Zonenplan wurde das in der Zonen
für öffentliche Bauten und Anlagen gelegene
Land um das Friedhofgebäude in die Landwirtschaftszone
eingeteilt und die gleiche Fläche östlich
des Parkplatzes Kirchenacker und der Spielwiese
der Schulanlage Spielbüel von der Landwirtschaftszone
in die Zone für öffentliche Bauten und Anlagen
umgeteilt. Aufgrund der Einsprache der betroffenen
Grundeigentümerin und des voraussichtlich höheren
Platzbedarfs für die Freiraumplanung der Schulanlage
Spielbüel soll rund die doppelte Fläche als
ursprünglich vorgesehen in die Zone für öffentliche
Bauten und Anlagen eingezont werden. Der Gemeinderat
ist mit den betroffenen Grundeigentümerinnen
in Verhandlung für einen Landerwerb der
zusätzlich einzuzonenden Flächen.
Ausschnitt Zonenplan öffentliche Auflage
vom 2. November 2021 bis am 1. Dezember 2021
Zonenplanänderung