
Mitteilungsblatt Nr. 2 | 17. Februar 2023 5
Projekt, den Teilstrassenplan, den Landerwerbsplan
und den Beitragsplan beim Gemeinderat Untereggen
schriftlich Einsprache erhoben werden. Zur Einsprache
ist berechtigt, wer ein eigenes schutzwürdiges
Interesse darlegen kann. Die Einsprache hat einen
Antrag, eine Darlegung des Sachverhalts und
eine Begründung zu enthalten.
Zusammenarbeit für Feuerwehr mit der Stadt
St. Gallen bestätigt / Pro-Kopf-Beitrag stufenweise
erhöht
Die Gemeinde Untereggen hat die Stadt St. Gallen
seit dem Jahr 2000 mit der Wahrnehmung der Feuerwehraufgaben
auf ihrem Gemeindegebiet betraut.
Die Mitglieder der Feuerwehr der Stadt
St. Gallen sind mit einem «Zug Untereggen» in die
Milizfeuerwehr der Stadt St. Gallen integriert. Zwei
Fahrzeuge werden für den raschen Einsatz im Feuerwehrdepot
Untereggen geführt. Der Zug Untereggen
rückt ab dem Depot Untereggen aus.
Das neue Hilfeleistungsfahrzeug der Feuerwehr
St. Gallen im Feuerwehrdepot Untereggen
Erhöhung von Fr 56.00 auf Fr. 77.00 pro Einwohner/in
Die Stadt St. Gallen ist an den Gemeinderat Untereggen
herangetreten, um eine Erhöhung des pro
Kopf-Beitrages zu erreichen, weil die Gebäudeversicherung
die Kantonsbeiträge für Anschaffungen für
Feuerwehren, welche gemeindeübergreifend zusammen
arbeiten, gekürzt hat. Dadurch entsteht
bei der Stadt St. Gallen ein beträchtliches Manko.
Die Feuerwehrkommission und der Gemeinderat
haben sich grundlegend mit der Zusammenarbeit
mit der Stadt St. Gallen auseinandergesetzt und vor
allem festgehalten, dass die bewährte Zusammenarbeit
in der bisherigen Form weitergeführt werden
soll. Aufgrund der Senkung der Kantonsbeiträge ist
ein gewisser Ausgleich über die Erhöhung des Pro-
Kopf-Beitrages erforderlich. Der Gemeinderat hat
sich in zwei Verhandlungsrunden mit der Stadt
St. Gallen auf eine Erhöhung des Pro-Kopf-Beitrages
von Fr. 56.00 pro Einwohner/in auf Fr. 71.50 im Jahr
2023 und Fr. 77.00 ab dem Jahr 2024 geeinigt. Der
Zusammenarbeitsvertrag mit der Stadt St. Gallen
wurde entsprechend angepasst und vom Gemeinderat
genehmigt. Dies entspricht Mehrkosten von
knapp 16'000 Franken im Jahr 2023 bzw. von knapp
22'000 Franken ab dem Jahr 2024. Die Staffelung
erfolgte, weil in der Gemeinde Untereggen aufgrund
der Bautätigkeit im Hinterhof ein leichter Anstieg
der Einwohnerzahl und der Erträge der Feuerwehrersatzabgaben
im Jahr 2024 wahrscheinlich
ist.
Zweigeteilte Finanzierung des Mehraufwandes
Eine Erhöhung der finanziellen Leistung an die
Stadt St. Gallen lässt sich nur mit einer Änderung
des bisherigen Finanzierungssystems bezahlen. Bisher
erfolgte die Finanzierung vollständig über die
Feuerwehrersatzabgaben der Dienstpflichtigen,
welche kein Feuerwehrdienst leisten. Der Ansatz
der Feuerwehrersatzabgabe betrug bisher 12 % der
einfachen Steuer (vergleichbar mit dem Steuerfuss).
Durch eine Erhöhung der Ersatzabgabe auf
das gesetzlich maximale Mass von 20% wäre noch
keine vollständige Finanzierung des Feuerschutzes
möglich. Zusätzlich problematisch an einer Erhöhung
wäre, dass lediglich die Ersatzabgabepflichtigen
im Alter von 20 bis 50 Jahre für die Finanzierung herangezogen
würden, obschon alle Steuerpflichtigen
von den Leistungen der Feuerwehr profitieren (Leben
retten, Schäden mindern). Dazu kommt, dass
das gesetzliche Maximum der Ersatzabgabe bei
Fr. 700.00 liegt und damit die tieferen und mittleren
Einkommen zusätzlich belastet würden. Der Gemeinderat
erachtet dieses System als unsozial und
ungerecht. Das Stadtparlament der Stadt St. Gallen