Mitteilungsblatt 10 Nr. 5 | 13.Mai 2022
Beitragspflicht (AHV, IV, EO) für Nichterwerbstätige
Gerne machen wir unsere Einwohnerinnen und Einwohner
auf eine allfällige Beitragspflicht für Nichterwerbstätige
aufmerksam. Die Beiträge sind lückenlos
zu bezahlen, denn fehlende Beitragsjahre
können zu einer Kürzung der Rente führen.
Alle in der Schweiz wohnenden Personen sind versichert
und müssen grundsätzlich Beiträge bezahlen.
Das gilt auch für nichterwerbstätige Personen.
Nichterwerbstätige müssen ab dem 1. Januar nach
Vollendung des 20. Altersjahres Beiträge an die
AHV, IV und EO entrichten. Die Beitragspflicht endet,
wenn das ordentliche Rentenalter erreicht ist.
Für Männer liegt dieses bei 65 Jahren und für Frauen
bei 64 Jahre.
Als Nichterwerbstätige gelten Personen, die kein oder
nur ein geringes Erwerbseinkommen erzielen, namentlich:
- vorzeitig Pensionierte
- Teilzeitbeschäftigte
- Bezügerinnen und Bezüger von IV-Renten
- ausgesteuerte Arbeitslose
- Verwitwete
- Geschiedene
- Studierende
- Weltreisende
- Ehefrauen und Ehemänner von Pensionierten
(sowie Partner in eingetragenen Partnerschaften)
Als Nichterwerbstätige beitragspflichtig sind auch
Personen, die zwar erwerbstätig sind, deren Bruttojahreseinkommen
aber weniger als Fr. 4’747.00 beträgt.
Ebenfalls als nichterwerbstätig gelten Sie mit
einem Jahreseinkommen von über Fr. 4’747.00,
wenn Ihre Beiträge aus Erwerbstätigkeit nicht der
Hälfte der Beiträge entsprechen, welche Sie als
Nichterwerbstätige leisten müssten (Vergleichsrechnung
aufgrund Renteneinkommen und Vermögen).
Eine Anmeldung ist nicht notwendig, wenn Ihr Ehegatte/
Ihre Ehegattin im Sinne der AHV erwerbstätig
ist (siehe Vergleichsrechnung) und mindestens Beiträge
in der Höhe von Fr. 1’006.00 (doppelter Mindestbeitrag)
entrichtet, was einem Bruttolohn von
Fr. 9’494.00 pro Jahr entspricht.
Die Anmeldeformulare können im Online-Schalter
auf www.svasg.ch heruntergeladen oder bei der
AHV-Zweigstelle bezogen werden.
Öffnungszeiten der Gemeindeverwaltung über
Auffahrt und Pfingsten
Mittwoch, 25. Mai 2022 08.00 – 11.30 Uhr
14.00 – 16.00 Uhr
Auffahrt, 26. Mai 2022 geschlossen
Freitag, 27. Mai 2022 geschlossen
Freitag, 3. Juni 2022 08.00 – 11.30 Uhr
14.00 – 16.00 Uhr
Pfingstmontag, 6. Juni 2022 geschlossen
Dienstag, 7. Juni 2022 08.00 – 11.30 Uhr
14.00 – 17.00 Uhr
Todesfälle
Bei Todesfällen wenden Sie sich bitte an das Bestattungsinstitut
Keller Bestattungen GmbH, Rorschach,
Tel. 071 841 50 50 oder 079 841 85 70, und
beachten Sie das Merkblatt „Was ist zu tun bei einem
Todesfall?“, welches auf unserer Website
(www.untereggen.ch) aufgeschaltet ist.
Notfälle Wasserversorgung
Unseren Wasserwart, Michael Nauer, erreichen Sie
in Notfällen unter Tel. 079 297 24 81.
Notfälle Elektrizitätsversorgung
Für Notfälle steht der Pikettdienst der Elektro
Schmid AG, St. Gallen, Tel. 071 245 45 45, zur Verfügung.
Freundliche Grüsse
Gemeindeverwaltung Untereggen
/www.svasg.ch
/(www.untereggen.ch)