Mitteilungsblatt Nr. 5 | 13.Mai 2022 9
Lärm, Lebhäge, Sträucher und Bäume können die
Wohnqualität beeinträchtigen
Lärm
In der Gemeinde Untereggen gibt es kein Reglement
mit detaillierten Vorschriften gegen Alltagslärm.
Allgemein gilt aber Folgendes: Nehmen Sie beim
Rasenmähen und Heckenschneiden Rücksicht auf
lhre Nachbarn. Mähen Sie lhren Rasen nicht während
der Mittagszeit von 12.00 - 13.00 Uhr sowie
abends ab 20.00 Uhr. An Sonn- und Feiertagen sind
diese Aktivitäten nicht erlaubt, an Samstagen wird
ab dem späteren Nachmittag Zurückhaltung erwartet.
Auch empfehlen wir zur Vermeidung von Konflikten
in der Nachbarschaft auf Lärm aus Gartenparties
oder ähnlichem nach 21.00 Uhr zu verzichten.
Grenzabstände bei Anpflanzungen
Das Gesetz definiert die notwendigen Grenzabstände
von Bäumen, Sträuchern und weiteren Anpflanzungen
gegenüber privaten Nachbargrundstücken.
So müssen z.B. Lebhäge wenigstens 45 cm von der
Grenzlinie angepflanzt und alljährlich gestutzt werden.
Sie dürfen nicht mehr als die Höhe von 1.20 m
erreichen. Je näher ein Baum an die Grundstücksgrenze
gepflanzt wird, desto niedriger muss seine
Baumkrone gehalten werden:
Zierbäume und Sträucher in Gärten sowie Zwergobstbäume
sind, wenn sie näher als 1.50 m von der
Grenzlinie gepflanzt werden, auf die Höhe von
2.40 m zu beschränken. Hochstämmige Bäume, die
nicht zu den Obstbäumen gehören, sowie Nussbäume
sind in einer Entfernung von 6.00 m, hochstämmige
Obstbäume in einer Entfernung von vier Meter
und fünfzig Zentimeter, Obstbaum-Halbhochstämme
in einer Entfernung von drei Meter von der
Grenze zu pflanzen.
Diese Vorschriften über die Grenzabstände bei Anpflanzungen
sind rein privatrechtlicher Natur, da
das Nachbarrecht im Zivilgesetzbuch (ZGB) bzw. deren
Vollzugsvorschriften im EGzZGB geregelt sind.
Die Gemeinde bzw. die Bauverwaltung ist nicht für
den Vollzug dieser privatrechtlichen Abstandsvorschriften
zuständig. Allfällige Streitigkeiten sind
mittels schriftlichem Gesuch direkt beim Vermittler
(Friedensrichter) zu deponieren.
Altpapier und -karton trennen
Die erste Altpapiersammlung mit getrennter
Sammlung von Altpapier und -karton hat schon gut
geklappt. Herzlichen Dank!
Bei der nächsten Sammlung am 28. Mai 2022 stehen
beide Sammelmulden nebeneinander auf dem
Parkplatz Kirchenacker.
Dankeschön für saubere Wiesen
Der Frühling ist da. Die Natur lädt zum Verweilen
ein. Die Hundehalter sind gefordert. Denn, das Hundegesetz
verpflichtet die Halter, die Hunde so zu
halten, dass sie Menschen und Tiere nicht gefährden
oder belästigen und fremdes Eigentum nicht beschädigen.
Bitte beachten Sie Folgendes:
- Sorgen Sie dafür, dass Ihr Hund fremde Spielund
Sportplätze, Gärten sowie Wiesen während
des fortgeschrittenen Wachstums nicht betritt.
- Der Halter hat den Kot auf Strassen, Trottoirs,
Wegen und Plätzen, Wiesen und Gartenanlagen
zu beseitigen. -> Es stehen diverse Robidog-Behälter
in der Gemeinde. Hundekot im Gras und Heu
gefährdet die Gesundheit von Vieh.
- Im Wald sowie in Naturschutzgebieten bitten
wir Sie, den Hund an der Leine zu führen.
Wir danken allen Hundehaltern herzlich, welche für
ein friedliches Zusammenleben beitragen.
Hundekontrolle Untereggen