Mitteilungsblatt 6 Nr. 5 | 13.Mai 2022
Der Gemeinderat dankt allen betroffenen Grundeigentümern
für die Zustimmung und ist überzeugt
mit der Umlegung des Wanderwegs eine nachhaltige
Lösung für diesen beliebten Wanderweg getroffen
zu haben.
Linde am Wanderweg Büelstrasse geschützt
Im Jahr 2016 hat der Gemeinderat der Fällung eines
geschützten Einzelbaums im Weiler Büel und damit
der Aufhebung des Schutzes zugestimmt. Es wurde
eine Ersatzpflanzung einer Linde an einem geeigneteren
Standort angeordnet. Die als Ersatz gepflanzte
Linde am Wegkreuz Büelstrasse/Stiegernstrasse/
Wanderweg Scheier-Schlossweiher gedeiht prächtig.
Sie ist bereits in jungen Jahren landschaftsprägend.
Der Gemeinderat hat deshalb mit dem betroffenen
Grundeigentümer vertraglich den Schutz
der schönen Linde vereinbart. Mit dieser Vereinbarung
kann gemäss Planungs- und Baugesetz der
Schutz sichergestellt werden, ohne dass eine aufwändige
Änderung der Schutzverordnung erfolgen
muss. Der Gemeinderat dankt dem Grundeigentümer
für sein Einverständnis mit dem Schutz.
Neu geschützte Linde an der Büelstrasse
Teilstrassenplan mit einheitlicher Wegklassierung
Der Teilstrassenplan wurde dem kantonalen Tiefbauamt
zur Genehmigung eingereicht. Nach dessen
Genehmigung kann die Umlegung realisiert werden.
Das Aufsetzen der Brücke ist unter Berücksichtigung
der Vegetation Anfang Juli 2022 geplant. So
wird angestrebt, dass der umgelegte Weg mit Brücke
ab den Sommerferien 2022 wieder allen Benützerinnen
und Benützer zur Verfügung steht.
Die Arbeiten für die Umlegung des Wanderweges
und der Neubau der Brücke wurden im freihändigen
Verfahren an die einheimischen Unternehmen
Reichmuth Bauunternehmung GmbH (Umlegung
Wanderweg und Brückenfundamente), Sepp Braunwalder
(Holzerarbeiten) und Rüttimann Metall- und
Konstruktionsbau AG (Brücke aus Metall) vergeben.
Auf der Website www.untereggen.ch sind die detaillierten
Projektunterlagen (Situationsplan, Längen,
Höhen- und Querprofile, Detailplan Brücke,
Teilstrassenplan) publiziert.
/www.untereggen.ch