Mitteilungsblatt Nr. 5 | 13.Mai 2022 5
rinnen und Nutzer aus den Vereinen, generell Interessierte,
aber auch Personen melden, welche den
vorliegenden Planungen kritisch gegenüberstehen.
Der Gemeinderat kann sich vorstellen, eine «Kern-
Baukommission» zu ernennen und zwei Gremien
für die separate Beratung der Schulraumplanung
und der Freiraumplanung zu schaffen. Deshalb
werden Interessierte gebeten, auch anzugeben, ob
sie sich für beide Bauvorhaben oder ausschliesslich
für die Schulraumplanung oder die Freiraumplanung
interessieren. Die genaue Zusammensetzung und
Arbeitsweise wird aufgrund der Anmeldungen aus
der Bevölkerung festgelegt.
Für ergänzende Auskünfte stehen Gemeindepräsident
Norbert Rüttimann, Tel. 079 601 41 78 und
Gemeinderatsschreiber Norbert Näf, Tel. 071 868
90 95 gerne zur Verfügung. Anmeldungen für die
Mitwirkung in einer Baukommission mit Angabe
des Interesses (Schulraumplanung, Freiraumplanung
oder beides) erbittet der Gemeinderat bis 3. Juni
2022 an info@untereggen.ch oder per Post an die
Gemeinderatskanzlei, Mittlerhof 30, 9033 Untereggen.
Umlegung Wanderweg Fellenberg-Wandweg
Im Zusammenhang mit dem Mitwirkungsverfahren
für den revidierten Strassenplan wurde die Umlegung
des Wanderweges Fellenberg-Wandweg auf
einer Länge von rund 30 Metern angeregt und vom
Gemeinderat geprüft.
Ende August 2021
musste die Wanderwegbrücke
Fellenberg
Wand aufgrund
Einsturzgefahr gesperrt
und sofort
abgebrochen werden.
Morsches Holz der alten Brücke
Der Abbruch der Brücke hat die Umlegung beschleunigt,
weil möglichst rasch wieder eine Brücke für
die Nutzerinnen und Nutzer des Wandweges realisiert
werden soll.
Die Umlegung des Wanderweges kann von der
Westseite eines privaten Grundstückes auf ein
Grundstück im Eigentum der Gemeinde erfolgen.
Die Kosten werden zum überwiegenden Teil vom
Grundeigentümer getragen, welcher von der Umlegung
profitiert. Die Umlegung erfolgt auf einer Länge
von 30 Metern, der Ersatz der abgebrochenen
Brücke um diese Distanz weiter nördlich. Die neue
Brücke wird wie die im Jahr 2019 gebauten Brücken
im Gebiet Egg/Buechberg aus Metall mit Holzgeländer
erstellt. Sie ist 10 m lang und wird ausserhalb
der Grundwasserschutzone gebaut. Die dafür notwendigen
Holzerarbeiten sind mit dem Revierförster
abgesprochen und betreffen vornehmlich von
Eschentriebsterben betroffene Bäume sowie kleinere
Sträucher.
Gemäss Art. 41 Abs. 2 des Strassengesetzes kann
bei kleinen und unbedeutenden Projekten auf die
öffentliche Auflage verzichtet werden, wenn kein
Kostenverlegungsverfahren durchgeführt wird. Vorliegend
ist die Kostenverlegung vertraglich vereinbart.
Von der Umlegung des Wanderweges sind lediglich
zwei Grundeigentümer unmittelbar und
weitere drei Grundeigentümer für vorübergehende
Beanspruchungen für den Transport der Brücke betroffen.
Sämtliche betroffenen Grundeigentümer
haben dem Projekt zugestimmt.
Der Gemeinderat hat das Projekt genehmigt, für
den Gemeindeanteil einen Ausgabenbeschluss von
Fr. 10‘000.00 gefasst und dafür einen Nachtragskredit
in dieser Höhe erteilt. Ein Ersatz der Holzbrücke
am bisherigen Platz hätte rund 16'000 Franken gekostet.
Mit einem Teilstrassenplan wurde der Weg
neu einheitlich als Gemeindeweg 2. Klasse eingeteilt.
Bisher war ein Teil des Weges an dieser Stelle
als Gemeindeweg 3. Klasse klassiert. Diese Klassierung
macht jedoch nur Sinn für Wege, die keinen
Unterhalt benötigen.
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