Mitteilungsblatt 4 Nr. 4 | 12. April 2019
triebsumstruktierungen in den betroffenen Landwirtschaftsbetrieben,
die vorgesehenen Siedlungserweiterungen
realisieren zu können.
Der Richtplan zeigt mögliche spatere Einzonungen.
Im Rahmen der Revision der Ortsplanung hat der
Gemeinderat geprüft, ob in den Weilern rund um
Untereggen Weilerzonen geschaffen werden können.
Die Voraussetzungen dafür sind sehr restriktiv
und wurden mit einem Bundesgerichtsentscheid
vom Dezember 2018 noch weiter verschärft. Mit der
Festsetzung der Weilerzonen wird die Erhaltung der
bestehenden Kleinsiedlungen, das heisst die Erhaltung
der Wohnbevölkerung und der Bausubstanz
angestrebt. Weilerzonen können deshalb nur das
überbaute Gebiet in einem Weiler umfassen. Aus
Sicht des Kantons erfüllen die Gebiete Schiben,
Brand, Hospert, Iltenriet, Hammershaus und Vogtlüt
die kantonalen Vorgaben nicht. Der Gemeinderat
teilt diese Meinung für die Weiler Brand und Hammershaus
nicht. Sie könnten durchaus den strengen
Kriterien einer Weilerzone entsprechen. Deshalb hat
der Gemeinderat beim Kanton beantragt, die Aufnahme
von Brand und Hammershaus als Weilerzone
nochmals zu prüfen.
Im Bereich Verkehr hat der Gemeinderat einen
Richtplanbeschluss erstellt, welcher die Fuss- und
Velowegbrücke St. Gallen-Untereggen als Ziel auch
im Richtplan vorsieht. Diese ist sowohl im Agglomerationsprogramm
St. Gallen-Bodensee als auch im
kantonalen Richtplan bereits enthalten.
Neuer Zonenplan enthält nur minime Änderungen
Der Zonenplan wird aufgrund des neuen PBG gänzlich
neu aufgelegt, enthält aber nur minime Änderungen
gegenüber dem geltenden.
Auf der Homepage ist dafür auch ein Plan publiziert,
welcher die explizit vorgesehenen Änderungen
aufzeigt. Die bisher in der Zone „übriges Gemeindegebiet“
(UeG) eingeteilten Flächen wurden allesamt
der Landwirtschaftszone zugeordnet, weil es diese
Zone gemäss neuem PBG nicht mehr gibt. Im Hinterhof
wurde ein Garagengrundstück, welches bisher
in der Gewerbezone eingeteilt war, der Dorfkernzone
zugeschieden. Eine Liegenschaft am Eingang
der Seeblickstrasse, welcher ein zusätzliches
Grundstück an der Hauptstrasse zugehört, wurde
in die Dorfkernzone eingeteilt. Das Pärkli an der
Quellenstrasse soll neu nicht mehr Dorfkernzone,
sondern Freihaltezone (früher Grünzone) sein. Im
Hinterhof soll ein Baulandgrundstück in der Dorfkernzone,
welches über den Siedlungsrand hinausgeht
neu der Landwirtschaftszone zugeteilt werden.
Die betroffene Grundeigentümerin wurde orientiert.
Wenn es bis zur Rechtskraft des neuen
Zonenplans überbaut werden soll, ist dies noch
möglich. Im Sinn der Innenentwicklungsstrategie
soll für die Häuserzeile zwischen Gemeindehaus
und Seeblickstrasse eine Sondernutzungsplanpflicht
gelten. Bis zur öffentlichen Auflage liegt die vom
Gemeinderat in Auftrag gegebene Testplanung vor
und kann aufzeigen, was in einem solchen Sondernutzungsplan
geregelt werden könnte. Die betroffenen
Grundeigentümer wurden über die Erwägungen
und Beschlüsse des Gemeinderates informiert.
Neues Baureglement führt Baumassenziffer ein
Der Entwurf des neuen Baureglementes richtet sich
nach dem Musterreglement des Kantons bzw. der
Vereinigung St. Galler Gemeindepräsidien (VSGP).
Es berücksichtigt aber auch Eigenheiten von Untereggen,
wie z.B. die Hanglage mit Seesicht. Die Bezeichnung
der Bauzonen ändert sich aufgrund des
übergeordneten Rechts. Da mit dem neuen PBG die
Vollgeschossregelung wegfällt, werden die einzelnen
Zonen untereinander neu über die entsprechende
maximale Geschosshöhe differenziert (z.B. W9.0,
K13.5) anstatt wie bisher über die Anzahl Vollgeschosse
(z.B. W1, DK3). Aus der Gewerbezone im
Böhler wird eine „Arbeitszone A12.0“. Da die Ausnützungsziffer
durch das PBG wegfällt, kann der Bedarf
an Abstellflächen und Spielplätzen nicht mehr