Mitteilungsblatt Nr. 4 | 12. April 2019 9
Bauherrschaft
- Abwasserverband Altenrhein, Wiesenstr. 32, 9423 Altenrhein
Grundeigentümer
- Martin Riedener, Seeblickstrasse 28, 9033 Untereggen
Vorhaben
- Erweiterung Dücker (Abwasserdruckleitung mit
Kontrollschächten) auf dem Grundstück Nr. 166,
Steingrueben, 9033 Untereggen
Es handelt sich um ein gemeindeübergreifendes Projekt.
Das Baugesuch wird gleichzeitig in der Gemeinde
Eggersriet öffentlich aufgelegt.
Baubewilligungen
Im 1. Quartal 2019 wurden folgende Baubewilligungen
erteilt:
Im ordentlichen Verfahren:
- Starhaus AG, Nachtragsbewilligung für Projektänderung
bei Neubau 3 Einfamilienhäuser auf Grundstücke
Nr. 719 und 730, Fellenbergstrasse 1, 3 und 5
Handänderungen
Veröffentlichung des Eigentumserwerbs an Grundstücken
gemäss Art. 970a ZGB und Art 133 bis EV
zum ZBG im 1. Quartal 2019
Nr. = Grundstücknummer
EV = Erwerbsdatum Veräusserer
Oppliger Isabella, Netstal, an AS Unternehmungen
GmbH, Bettwiesen, Nr. 696, Hinterhof, 1‘159 m2, Strasse/
Weg, Acker/Wiese/Weide, Nr. 622, Hinterhof, 1‘080
m2, Acker/Wiese/Weide; EV 04.05.2004
Sarah Knobel, Horn an Stefan Knobel, Arlesheim ½
Miteigentum an Nr. 95, Mittlerhof 1a, Einfamilienhaus,
743 m2, Gebäude, übrige befestige Fläche, Gartenanlage,
fliessendes Gewässer, Strasse/Weg,
27.09.2005
Kanalunterhalt
vom 23. - 26. April 2019
Gemäss Langzeitplan über die periodische Reinigung
des Kanalnetzes werden diesen Frühling die
Strasseneinlaufschächte im ganzen Gemeindegebiet
geleert. Die Arbeiten werden vom 23. - 26. April 2019
durchgeführt. Kontrollschächte und Kanäle befinden
sich zum Teil auf privatem Grund. Die Reinigungsequipe
wird diese Schächte kurzzeitig zum
Spülen öffnen oder von diesen aus arbeiten. Störungen
werden jedoch auf ein Minimum beschränkt.
Ergänzungsleistungen (EL) zur AHV und IV
Die Ergänzungsleistungen zur AHV und IV helfen
dann, wenn die Renten und das Einkommen
die minimalen Lebenskosten nicht decken können. Auf
Ergänzungsleistungen besteht ein
rechtlicher Anspruch. Sie sind keine Sozialhilfe.
Ergänzungsleistungen können Personen erhalten,
- die einen Anspruch auf eine Rente der AHV, eine
Rente der IV oder nach Vollendung des 18. Altersjahres
eine Hilflosenentschädigung der IV haben
oder während mindestens sechs Monaten ein Taggeld
der IV erhalten.
- die in der Schweiz ihren Wohnsitz und tatsächlichen
Aufenthalt haben und die Bürgerinnen und Bürger
der Schweiz oder der EU/EFTA sind.
- EL können auch Ausländerinnen und Ausländer erhalten,
die seit mindestens zehn Jahren ununterbrochen
in der Schweiz leben. Für Bürger von Länder,
mit denen die Schweiz ein Sozialversicherungsabkommen
hat gilt eine Frist von 5 Jahren.
Die jährlichen Ergänzungsleistungen entsprechen der
Differenz zwischen den anerkannten Ausgaben und
den Einnahmen, die angerechnet werden können. Im
Online Schalter auf www.svasg.ch kann mit dem Online
Rechner «Ergänzungsleistungen» eine provisorische
Schätzung vorgenommen werden, ob ein Anspruch auf
diese Leistung besteht.
/www.svasg.ch