Mitteilungsblatt 8 Nr. 5 | 17.Mai 2019
Grenzabstände bei anderen Einfriedigungen
Tote Einfriedungen (Bretterwände, tote Häge) bis
1.80 cm Höhe können zwischen zwei Grundstücken
bis an die Grenze reichen. Ab einer Höhe von 1.80 m
gilt ein Grenzabstand von 50 cm plus die Mehrhöhe
ab 1.80 m (höchstens 2.00 m bei licht- oder luftdurchlässigen
Einfriedungen und höchstens 3.00 m
bei massiven Einfriedungen. Das Fundament muss
zwingend vollumfänglich auf dem eigenen Grundstück
liegen.
Von der Gebührenmarke zur Sperrgutmarke
Die A-Region (Abfallregion St. Gallen-Rorschach-Appenzell)
teilt mit, dass die Gebührenmarken für die
Bereitstellung von schwarzen Kehrichtsäcken sowie
für Sperrgüter auf 1.1.2020 durch eine reine Sperrgutmarke
abgelöst wird. Ab diesem Datum ist der
ordentliche Kehricht über die Kehrichtgebührensäcke
zu entsorgen, welche in den Grössen 17, 35, 60 und
110-lt. in den Verkaufsstellen (z.B. Coop, Migros in
Goldach) erhältlich sind. Die bisherigen Gebührenmarken
können auf der Gemeindeverwaltung noch
bis voraussichtlich Ende 2019 bezogen werden (solange
Vorrat) und sind bis 30.06.2020 gültig. Die ARegion
empfiehlt, keine Gebührenmarken auf Vorrat
anzuschaffen und frühzeitig auf die Kehrichtgebührensäcke
zu wechseln. Die neuen Sperrgutmarken
werden im Herbst in den Läden angeboten und kosten
Fr. 4.-- je Marke. Diese gelten dann ausschliesslich
für Sperrgüter wie Lattenrost, Stuhl, Sofa etc.
Orientierungstag Jahrgang 2001
Für die Stellungspflichtigen des Jahrganges 2001
findet am Mittwoch, 30. Oktober 2019, eine ganztägige
Orientierung über den Militärdienst mit der Abgabe
des Dienstbüchleins statt.
Der Anlass wird im Technischen Zentrum «Marmorsäge
», Goldach, durchgeführt. Der Marschbefehl
wird den Betroffenen rechtzeitig zugestellt.
Sektionschef
Abo-Vergünstigung für Freibad Goldach
Das Saison-Abonnement für
das Freibad Seegarten Goldach
kostet für Auswärtige Fr. 80.00
für Erwachsene und Fr. 30.00 für Kinder. Die Gemeinde
Untereggen ermöglicht seinen Einwohnerinnen
und Einwohner eine Vergünstigung dieser
Abonnemente um Fr. 25.00 für Erwachsene und Fr.
15.00 für Kinder. Gegen Vorweisung der Quittung
für den vollen Abonnements-Betrag der Freibad-
Kasse und der Angabe des Namens erhalten Einwohnerinnen
und
Einwohner die Vergünstigung am Front Office der
Gemeindeverwaltung. Der Gemeinderat freut sich,
dass mit dieser Vergünstigung die Abonnemente
faktisch gleich viel kosten wie für Goldacherinnen
und Goldacher.
Hundehaltung
Der Frühling ist da.
Die Natur lädt zum Verweilen ein.
Die Hundehalter sind gefordert. Denn, das Hundegesetz
verpflichtet die Halter, die Hunde so zu halten,
dass sie Menschen und Tiere nicht gefährden
oder belästigen und fremdes Eigentum nicht beschädigen.
Bitte beachten Sie folgendes:
- Sorgen Sie dafür, dass Ihr Hund fremde Spiel- und
Sportplätze, Gärten sowie Wiesen während des
fortgeschrittenen Wachstums nicht betritt.
- Der Halter hat den Kot auf Strassen, Trottoirs, Wegen
und Plätzen, Wiesen und Gartenanlagen zu beseitigen.
Es stehen diverse Robidog-Behälter in der
Gemeinde.
- Im Wald sowie in Naturschutzgebieten bitten wir
Sie, den Hund an der Leine zu führen.
Wir danken allen Hundehaltern herzlich, welche für
ein friedliches Zusammenleben beitragen. Nicht beachten
des Hundegesetzes bzw. oben genannten
Anweisungen kann zu Verzeigungen führen.
Hundekontrolle Untereggen