Mitteilungsblatt 2 Nr. 7 | 13. Juli 2018
Politische Gemeinde
Anwesenheit des Gemeindepräsidenten
Montag 14.00 – 18.00 Uhr
Donnerstag 14.00 – 17.00 Uhr
Jeden Montag- und Donnerstagnachmittag
steht Gemeindepräsident
Norbert Rüttimann der Bevölkerung
im Gemeindehaus
für ein persönliches Gespräch
zur Verfügung. Melden Sie sich
unter Telefon 079 601 41 78 oder unter norbert.
ruettimann@untereggen.ch an, um mit ihm
über Ihre Anliegen an die Gemeinde zu sprechen.
Der Gemeindepräsident freut sich auf Ihren
Besuch.
Zukunft der Schulanlagen / Bitte Fragebogen ausfüllen
Mitte Mai 2018 wurde die Zusammenfassung des
Berichtes des Gemeinderates zur Zukunft der Schulanlagen
und die Fragebogen für die Meinungsäusserung
der Bevölkerung verschickt. Bereits sind über
180 Fragebogen eingegangen. Der Gemeinderat
freut sich, wenn sich noch mehr Untereggerinnen
und Unteregger an der Umfrage beteiligen. Der Bericht
des Gemeinderates und der Fragebogen können
bei den News auch auf www.untereggen.ch
heruntergeladen werden.
Mitteilungsblatt ab August 2018 farbig
Ab der Ausgabe 8/2018 vom 24. August 2018 erscheint
das Mitteilungsblatt in Farbe. Sowohl Fotos
als auch Inserate kommen so mehr zur Geltung. Die
Rubrik «Bilderbogen», welche mit Fotos von Anlässen
in der Gemeinde bestückt wird, soll dafür noch
mehr Ausstrahlung erhalten. Ein Bild im Mitteilungsblatt,
auf der Breite einer Textspalte, muss deshalb
mindestens die folgende Breite in Pixel aufweisen:
460 Pixel. Mehr zur Übermittlung von Bildern fürs
Mitteilungsblatt auf www.untereggen.ch, Verwaltung,
Online-Schalter, Bild-Anforderungen.
Vertrag mit Sepp Zuberbühler verlängert
Bauamtsarbeiter Thomas Bischof ist aus gesundheitlichen
Gründen noch nicht arbeitsfähig. Deshalb wurde
der befristete Arbeitsvertrag mit Sepp Zuberbühler
bis Ende September 2018 verlängert und die Anstellungsbedingungen
auf Monatslohn geändert.
Vereinsbeiträge neu geregelt
Die Kommission Dorfleben hat im Auftrag des Gemeinderates
die Richtlinien für die Gewährung von
Vereinsbeiträgen überarbeitet und neue Gesuchformulare
erstellt. Diese wurden den Vereinen zur Vernehmlassung
zugestellt und an einer Sitzung mit
den Vereinsdelegationen besprochen. Neu müssen
Vereine jährlich bis Ende September des Vorjahres
das Gesuch um den Gemeindebeitrag gestellt haben.
Sie geben dabei insbesondere die Zahl der Jugendlichen
an, welche in ihrem Verein eine sinnvolle
Freizeitbeschäftigung betreiben. Neu können auch
für Arbeitseinsätze für das Gemeinwohl (nebst Altpapiersammlung
und Organisation Bundesfeier)
und für Weiterbildung von leitenden Personen Gesuche
um Gemeindebeiträge gestellt werden. Die
Richtlinien für Beiträge an Vereine und die entsprechenden
Gesuchsformulare wurden den Vereinen
zugestellt und können auf www.untereggen.ch, Verwaltung,
Online-Schalter, heruntergeladen werden.
Vernehmlassung zum kantonalen Richtplan
Aufgrund der besonderen Betroffenheit der Gemeinde
und der Rückmeldung von Willi Heuberger
zur Fuss- und Velowegbrücke St.Gallen-Untereggen
hat der Gemeinderat zur Änderung des kantonalen
Richtplanes eine Stellungnahme abgegeben.
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