Mitteilungsblatt Nr. 7 | 13. Juli 2018 7
– Fabian und Angelika Fritz, Neubau Schwimmbad,
Grundstück Nr. 649, Oberwiesstrasse 7
– Roland Eugster, Dachabänderung Scheune,
Grundstück Nr. 336, Bettleren 65
Im Meldeverfahren:
– Alfred und Mareike Bleuer, Errichtung einer Photovoltaikanlage,
Grundstück Nr. 536, Hügelweg 1
– Peter und Manuela Steingruber, Anbau Windschutz
mit Glas an Wohnhaus Nr. 632, Grundstück Nr.
632, Oberwiesstrasse 5
– Mario Keller, Einbau Photovoltaikanlage auf
Wohnhaus Nr. 664, Grundstück Nr. 681, Pfannackerstrasse
19
– Thomas Broger, Sitzplatzüberdachung mit Seitenwänden
an Wohnhaus Nr. 674, Grundstück Nr.
685, Lehnackerstrasse 6b
Piazza-Tag für Hobby, Verein und Gewerbe!
Bereits haben sich diverse Tische «gefüllt», es sind
aber noch einige Plätze zu haben. Vielleicht möchte
doch der eine oder andere noch sein Geschäft vorstellen?
Der Sitz des Selbigen muss übrigens nicht
zwingend in Untereggen sein. Wichtig ist, dass die
Untereggerinnen und Unteregger ihr Wissen, ihr
Angebot, ihre Stärken mitteilen und untereinander
nutzen und vermitteln können.Zeigt Euch! Zeigen
wir uns! Und was Untereggen alles zu bieten hat!
Handwerk, Informatik, Elektronik, Pflege, Gesundheit,
Garten, Unterhaltung, Musik, Technik, Motoren,
Küche, Lebensmittel, Maschinen, Recht und Steuern,
Bewegung, Hilfe im Alltag – das sind nur einige der
Themen, denen wir alle in unserem Alltag immer mal
wieder begegnen und vielleicht froh sind zu wissen,
bei wem wir dafür Unterstützung holen können. Es
wird bestimmt ein spannender Tag mit interessanten
Begegnungen für die Besucherinnen und Besucher
und Ausstellerinnen und Austeller. Jetzt gleich noch
den Anmeldeschein ausfüllen und sofort auf der Gemeinde
abgeben. Oder via E-Mail bei André Habermacher
(andre.habermacher@untereggen.ch) anmelden.
Anmeldeschluss ist der 20. Juli.
Wir freuen uns auf Euch!
Die Kommission Dorfleben
Umweltschäden verhindern – Hauseigentümer
sollen Öltank prüfen lassen
Hauseigentümerinnen und Hauseigentümer sind verpflichtet,
ihre Tankanlage regelmässig kontrollieren zu lassen. Nimmt
die Umwelt wegen einer fehlenden Kontrolle Schaden, haftet
der Eigentümer. Eine professionelle Tankkontrolle erhöht die
Sicherheit und erhält den Wert der Anlage. Das zahlt sich für
das Portemonnaie und die Umwelt aus.
Bis zur Anpassung des eidgenössischen Gewässerschutzgesetzes
im Jahr 2007 erhielten Tankanlagenbesitzer
von der Gemeinde oder dem Kanton eine Aufforderung,
ihren Tank kontrollieren zu lassen. Die
Verantwortung für die Kontrolle liegt seither vollständig
beim Eigentümer. So darf eine Anlage keine Gefahr
für den Boden oder die Gewässer darstellen. Nur
eine regelmässige Kontrolle durch Fachpersonen gewährleistet
eine sichere Lagerung des Heizöls.
Tankanlagen, die sich in besonders gefährdeten Gewässerschutzbereichen
befinden, sind grundsätzlich
bewilligungspflichtig. Die übrigen Tankanlagen sind
meldepflichtig. Bei bewilligungspflichtigen Tankanlagen
schreibt das Gewässerschutzgesetz zwingend
vor, diese alle zehn Jahre von einer Fachperson
kontrollieren und warten zu lassen. Wer die Kontrollen
unterlässt, handelt grobfahrlässig und riskiert
bei einem Schadenfall, dass die Versicherung ihre
Leistungen kürzt oder verweigert.
Auch bei den meldepflichtigen Tankanlagen sollen
Hausbesitzerinnen und Hausbesitzer periodische
Sichtkontrollen durch Fachpersonen durchführen
lassen. Auch Kunststofftanks haben eine begrenzte
Lebensdauer. Die Kontrolle sollten qualifizierte
Fachunternehmen durchführen, die dem Verband
CITEC Suisse der Tankbranche angehören.