8 Alterspolitik im Kanton St. Gallen:
Wohnen und Sozialraum (Teil 3)
Das Kapitel 6 des im September
2022 vom St. Galler Kantonsrat
verabschiedeten Berichts «Gestaltungsprinzipien
der Alterspolitik»
trägt den Titel «Wohnen und Sozialraum
». Im Folgenden werden
daraus zentrale Aussagen hervorgehoben
und Schwerpunkte aus
der Vernehmlassungsantwort des
Kantonalen Seniorenrates präsentiert.
Im Age-Report IV zum Thema
«Wohnen in den späten Lebensjahren
» von 2019 werden Ergebnisse
einer Befragung zu Präferenzen
und Erwartungen zum Thema
«Wohnen» zusammengefasst: Eine
Wohnung soll gemütlich, kostengünstig
und geräumig sein. Einkaufsmöglichkeiten
in der Nähe
sind erwünscht. Rollstuhlgängigkeit
wird erst stärker gewichtet,
wenn gesundheitliche Probleme
auftauchen. Die Nähe der Angehörigen
wird als sehr wichtig erachtet,
wenn der Unterstützungsbedarf
zunimmt. Fast ein Viertel
der Befragten möchten Haustiere
halten können.
Eine altersgerechte Wohnung sollte
zudem in einer altersfreund-
lichen Wohnumgebung liegen:
«Es ist wichtig, dass die Umgebung
in Bezug auf die allgemeine
Infrastruktur gut gestaltet ist, beispielsweise
dank hindernisfreien
Gehwegen, guter Beleuchtung,
genügend Sitzgelegenheiten und
Begegnungsräume für alle Generationen,
die zum Verweilen ein-
laden.» Wichtig sind zudem eine
gute Nachbarschaft, soziale Treffpunkte
wie Plätze, Cafés und
Läden im Quartier. Der Zugang
zum öffentlichen Verkehr sollte
leicht möglich sein, ebenso zu
medizinischen und anderen
Dienstleistungen.
Für ältere pflegebedürftige Per-
sonen, die nicht in ein Pflegeheim
gehen möchten, können alter-
native Wohnformen in Frage kommen,
etwa Alterswohnungen,
Alterswohngemeinschaften,
Altershausgemeinschaften, betreutes
oder begleitetes Wohnen,
Mehrgenerationenhäuser oder
«Wohnen für Hilfe», wenn eine
ältere Person einer jungen Person
ein Zimmer zur Verfügung stellt,
welche im Gegenzug Aufgaben im
Haushalt oder Garten übernimmt.
Der kantonale Seniorenrat hat in
seiner Vernehmlassungsantwort
folgende Akzente gesetzt:
– Keine Alters- und Behinderten
Ghettos, sondern Generationendurchmischung
aller Bevölkerungsgruppen!
– Eine Vielfalt von Wohnformen
für jeden Geschmack mit kombinierbaren
Unterstützungsangeboten!
– Erschwingliche ambulante
Betreuungs-, Begleitungs- und
Pflegeleistungen!
– Altersfreundliche und gemeinschaftsfördernde
Lebensräume!
Am Ende des 6. Kapitels sind folgende
Wirkungsziele formuliert:
Man darf gespannt sein, wann
und wo im Kanton diese Wirkungsziele
umgesetzt werden.
Co-Präsidium des Kantonalen
Seniorenrates: Theres Germann,
Beat Steiger