Mitteilungsblatt 18 Nr. 2 | 19. Februar 2021
Coronavirus
Aktualisiert am 18.1.2021
Abstand halten. Maske tragen, wenn
Abstandhalten nicht
möglich ist.
www.bag-coronavirus.ch
Homeoffice-Pflicht
wo möglich.
Maskenpflicht an
öffentlichen Orten, im
öffentlichen Verkehr
und am Arbeitsplatz.
Gründlich Hände
waschen.
In Taschentuch oder
Armbeuge husten und
niesen.
Hände schütteln
vermeiden.
Mehrmals täglich
lüften.
Veranstaltungen:
Öffentlich verboten
Privat max. 5 Pers.
Ansammlungen im öff.
Raum max. 5 Pers.
Bei Symptomen
sofort testen lassen
und zu Hause bleiben.
Zur Rückverfolgung
immer vollständige
Kontaktdaten angeben.
Um Infektionsketten zu
stoppen: SwissCovid
App downloaden und
aktivieren.
Bei positivem Test:
Isolation. Bei Kontakt mit
positiv getesteter Person:
Quarantäne.
Nur nach telefonischer
Anmeldung in Arztpraxis
oder Notfallstation.
So wenige Menschen
wie möglich treffen.
Regeln können kantonal abweichen
SwissCovid App
Download
Art 316.628.d
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