Mitteilungsblatt Nr. 2 | 19. Februar 2021 9
Abstimmung
Volksabstimmung vom 7. März 2021
Am 7. März 2021 gelangen
drei eidgenössische Vorlagen
zur Abstimmung.
Eidgenössische Vorlagen:
- Volksinitiative vom 15. September 2017
«Ja zum Verhüllungsverbot»
- Bundesgesetz vom 27. September 2019 über
elektronische Identifizierungsdienste
(EID-Gesetz, BGEID)
- Bundesbeschluss vom 20. Dezember 2019 über
die Genehmigung des Umfassenden Wirtschaftspartnerschaftsabkommens
zwischen den EFTAStaaten
und Indonesien
Die Urne ist geöffnet:
Sonntag, 7. März 2021, 10.00 – 11.00 Uhr
Gemeindehaus, Foyer
Vorzeitige persönliche Stimmabgabe:
Donnerstag/Freitag, 4./5. März 2021 im Gemeindehaus
Büro Gemeinderatskanzlei während den
Büroöffnungszeiten.
Fehlendes Stimmmaterial kann bis Freitag,
5. März 2021, 16.00 Uhr bei der Gemeinderatskanzlei
bezogen werden.
Briefliche Stimmabgabe - was ist zu beachten?
- Die briefliche Stimmabgabe ist ab Erhalt des
Stimmmaterials möglich.
- Legen Sie die ausgefüllten Wahlzettel in ein separates
Couvert und kleben Sie dieses zu.
- Unterschreiben Sie den Stimmausweis.
Die Abstimmungsergebnisse können im Internet
unter www.sg.ch oder unter www.untereggen.ch
abgerufen werden.
Verwaltung
Landwirtschaftliche Strukturdatenerhebung 2021
Die diesjährige landwirtschaftliche Strukturdatenerhebung
findet vom 15. Februar bis 1. März 2021 statt.
Alle Betriebe, die eine der folgenden Anforderungen
erfüllen, sind zu erfassen, unabhängig davon, ob sie
Direktzahlungen erhalten oder nicht:
Bewirtschafter von mindestens
– 1 ha landwirtschaftlicher Nutzfläche oder
– 30 Aren Spezialkulturen (Reben, Obstanlagen,
Beeren, alles Gemüse ausser Konservengemüse, Tabak,
Heil- und Gewürzpflanzen)
Halter von mindestens
– 1 Klauentier (Schafe, Ziegen, Schweine, Lama,
Alpaka) oder
– 1 Bienenvolk oder
– 10 Stück Geflügel
Tiere der Rinder- und Pferdegattung müssen nicht gemeldet
werden, da diese bereits über die Tierverkehrsdatenbank
erfasst sind.
Neue Tierhalter, welche die obengenannten Mindestanforderungen
erfüllen und letztes Jahr noch
nicht erfasst wurden, melden sich bitte bei Marina
Hanimann, marina.hanimann@untereggen.ch.
Die direktzahlungsberechtigten Landwirte haben
ihre Daten obligatorisch über das Internet zu erfassen.
Die Unterlagen für die Interneterfassung wurden
den direktzahlungsberechtigten Landwirten
bereits zugestellt. Die Hobby-Tierhalter haben die
Erhebungsformulare ebenfalls per Post erhalten.
Die Bestätigungen (Betriebsdatenblatt, Mutationsübersicht
und Formular C Flächen) bzw. die Erhebungsformulare
sind bis spätestens Freitag,
12. März 2021, dem Landwirtschaftsamt, Marina
Hanimann einzureichen.
/www.sg.ch
/www.untereggen.ch
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