Mitteilungsblatt Nr. 7 | 9. Juli 2021 11
toren gehören Steuerlast, Wohnkosten, Mobilitätskosten,
Krankenversicherung, Kinderbetreuungskosten
und Familienzulagen. Unter folgendem Link finden
Sie eine Karte. In der eingefärbten Karte wird das
frei verfügbare Einkommen in dieser Gemeinde gezeigt
sowie weitere Informationen zu den obligatorischen
Abgaben, den Fixkosten, den Mobilitätskosten
und den Kinderbetreuungskosten.
https://www.credit-suisse.com/ch/de/articles/private
banking/guenstig-wohnen-wo-sie-in-derschweiz
am-meisten-einkommen-zur-freien-verfuegung
haben-202104.html
Untereggen ist attraktiv für alle Modelle
Untereggen nimmt betreffend Wohnattraktivität
den 7. Rang unter 77 Gemeinden im Kanton St. Gallen
ein. In der Studie wird unterschieden zwischen
drei Modellhaushalten (Single, Ehepaar ohne Kinder
und Ehepaar mit Kinder). Untereggen ist finanziell
für alle drei Situationen attraktiv. Ausserdem gehört
unsere Gemeinde zu den attraktivsten 28% aller
Gemeinden in der Schweiz.
In den Haushalten gibt es Unterschiede zwischen
der Einkommens-, Vermögens- und Wohnsituation.
In den Beispielen geht man davon aus, dass mit
dem öffentlichen Verkehr zur Arbeit gependelt wird
und dass die Kinder nicht fremdbetreut werden.
Das St. Galler Tagblatt zeigt in seiner Online-Ausgabe
mit Beispielen auf, dass Untereggen zu den
günstigsten Gemeinden gehört. Für Einzelpersonen,
die in einer Mietwohnung leben, Fr. 100’000.00 Vermögen
haben und Fr. 80’000.00 verdienen, ist Untereggen
eine günstige Wohngemeinde. Nach Abzug
der obligatorischen Abgaben und Fixkosten
bleiben Fr. 40’000.00 übrig.
zent (0,5 Prozent Direkte Bundessteuer und 4,5 Prozent
Kantons- und Gemeindesteuer) jeweils vom
AHV-pflichtigen Lohn ab. Alle Arbeitnehmenden erhalten
von der Ausgleichskasse eine Bescheinigung
über die abgelieferte Steuer, welche sie der Steuererklärung
beilegen. Eine solche Besteuerung hat
den Vorteil, dass das vereinfacht abgerechnete Einkommen
nicht mehr im ordentlichen Verfahren versteuert
werden muss. Damit fällt ein solches Einkommen
auch nicht in die Progression.
Arbeitgeber, die im Fürstentum Liechtenstein
wohnende Grenzgängerinnen und Grenzgänger
beschäftigen, dürfen aufgrund des Doppelbesteuerungsabkommens
nicht im vereinfachten Verfahren
abrechnen.
Die Beiträge, die Verwaltungskosten sowie die Quellensteuer
werden wie folgt übernommen:
– AHV/IV/EO 10,6 Prozent je zur Hälfte durch Arbeitnehmenden
und Arbeitgebenden
– ALV 2,2 Prozent je zur Hälfte durch Arbeitnehmenden
und Arbeitgebenden
– Familienzulagen 1,8 Prozent zu Lasten des Arbeitgebenden
– Verwaltungskosten max. 5 Prozent zu Lasten des
Arbeitgebenden
– Quellensteuer 5 Prozent zu Lasten des Arbeitnehmenden
Die Anmeldeformulare können im Online-Schalter auf
www.svasg.ch heruntergeladen oder bei der AHV-Zweigstelle
bezogen werden.
In Untereggen lebt es sich günstiger!
Eine neue Studie der Credit Suisse zeigt, mit den
fünf wichtigsten Faktoren der Wohnattraktivität, in
welchen Kantonen und Gemeinden das frei verfügbare
Einkommen am höchsten ist. Zu den fünf Fak
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