Mitteilungsblatt Nr. 7 | 9. Juli 2021 3
Danke fürs Sträucher zurückschneiden!
Wenn Pflanzen aus den Gärten zu nahe an der
Strasse stehen und oder in den öffentlichen Strassenraum
hineinragen, schränken diese deren Benützbarkeit
der Strassen stark ein, insbesondere für
schwächere Verkehrsteilnehmer. Auch die öffentlichen
Dienste (Strassenreinigung, Kehrichtabfuhr,
etc.) werden dadurch behindert. Nach den geltenden
Vorschriften gilt als Strassenabstand für Lebhäge,
Zierbäume und Sträucher 0.60 m, über 1.80 m Höhe
zusätzlich die Mehrhöhe. Die Abstände werden ab
Strassengrenze gemessen. Lebhäge, Zierbäume und
Sträucher dürfen nicht in den Strassen- bzw. Trottoirraum
hineinragen. Sie müssen so geschnitten
werden, dass über Gehwegen eine Höhe von 2.50
m, über Strassen eine Höhe von 4.50 m frei bleibt.
Die Bauverwaltung hat letzten Herbst rund 30 und
diesen Frühling rund 15 Grundeigentümerinnen
und Grundeigentümer angeschrieben, um sie auf
die Einhaltung der Pflanzvorschriften an Strassen
zu erinnen. Die allermeisten von ihnen haben diese
Pflicht erfüllt. Einzelne haben aus Gründen des
Pflanzenwuchses eine Nachfrist erhalten. Allen
pflichtbewussten Gartenbesitzerinnen und Gartenbesitzer
gilt der Dank aller Verkehrsteilnehmenden.
Bitte Lärmbelästigungen vermeiden
Die Corona-Massnahmen konnten endlich gelockert
werden. Es sind wieder gemütliche Zusammenkünfte
im Freundes- und Verwandtschaftskreis möglich.
Dabei entsteht natürlich auch eine Geräuschkulisse.
In der Gemeinde Untereggen gibt es kein Reglement
mit detaillierten Vorschriften gegen Alltagslärm. Allgemein
gilt aber Folgendes: Nehmen Sie beim Rasenmähen
und Heckenschneiden Rücksicht auf lhre
Nachbarn. Mähen Sie lhren Rasen nicht während der
Mittagszeit von 12.00 – 13.00 Uhr sowie abends ab
20.00 Uhr. An Sonn- und Feiertagen sind diese Aktivitäten
nicht erlaubt, an Samstagen wird ab dem
späteren Nachmittag Zurückhaltung erwartet. Auch
empfehlen wir zur Vermeidung von Konflikten in der
Nachbarschaft auf Lärm aus Gartenparties oder ähnlichem
nach 21.00 Uhr zu verzichten.
Ziegen beweiden Wiesenflächen
Im Frühling 2020 wurden vom Team der Aussendienste
entlang der Pfannackerstrasse am Stadelwiesbach,
im Pärkli an der Quellenstrasse und hinter
dem Gemeindehaus Wildblumenwiesen angesät.
Wildblumenwiesen sind Lebensräume für
Vögel, Schmetterlinge, Heuschrecken und andere
Kleintiere. Mit einer Blumenwiese wird für viele immer
seltener werdende Tier- und Pflanzenarten ein
Lebensraum geschaffen. Bereits in diesem Jahr ist
eine etwas grössere Pflanzenvielfalt zu beobachten.
Bis die volle Pracht zu bewundern ist, braucht
es nochmals 1 – 2 Jahre mehr Geduld.
Nun folgt ein weiterer Schritt zurück zur Natur. Die
Wildblumenwiese entlang der Pfannackerstrasse
am Stadelwiesbach sowie das steile Wiesenbord
hinter der Mehrzweckhalle und der Grünstreifen
oberhalb der Seniorenwohnungen und des Mehrfamilienhauses
Quellenstrasse 6 werden dieses Jahr
von Ziegen der Familie Raschle beweidet. Die friedlich
grasenden «Geissen» erreichen auch Ecken der
steilen Flächen, welche vom Bauamtspersonal nur
mit grosser Mühe gemäht werden können. Die
Geissen fühlen sich offensichtlich wohl mitten unter
der Dorfbevölkerung und freuen sich über das
satte Gras auf den Flächen im Eigentum der Gemeinde.