
Mitteilungsblatt Nr. 4 9 | 16. September 2022
Familiengräber auf dem Friedhof
Auf dem Friedhof Untereggen gibt es auf der Südseite
zwei Reihen Familiengräber, die vordere Reihe
besteht aus historischen Gräbern, welche dem
Friedhof einen Charakter geben und unabhängig
von Verträgen bestehen bleiben sollen. In der hinteren
Reihe wurde im vergangenen Jahr ein neues Familiengrab
– nur für Aschenurnen – eröffnet, welches
nun auch einen Grabstein der Familie erhält.
Für ein weiteres Familiengrab in dieser Reihe hat
der Gemeinderat einer Verlängerung des Familiengrabvertrages
um 40 Jahre zugestimmt, wobei auch
hier nur noch Aschenurnen beigesetzt werden können.
Dienstleistungsvertrag mit der Pro Senectute
erneuert
Die Pro Senectute erbringt mit ihren Dienstleistungen
einen wertvollen Beitrag zur Entlastung im Gesundheitswesen.
Sie fördert die Zivilgesellschaft,
sich in sozialen Belangen zu engagieren. Zudem
trägt die Pro Senectute wesentlich zur Sicherstellung
der medizinisch-pflegerischen und sozialen Grundversorgung
bei. Leistungen der Grundversorgung
im Verständnis von Pro Senectute orientieren sich
am «Bedarfsprinzip». Sie sind darauf ausgerichtet,
die persönlichen Ressourcen zu erhalten und zu
stärken, das informelle Hilfesystem (Angehörige,
Nachbarn) zu unterstützen, zu ergänzen oder dieses
bei ausgewiesenem Bedarf zu ersetzen. Weiter stellen
sie den Zugang zu verlässlichen Informationen
und zu notwendigen Unterstützungsleistungen sicher.
Dem Gemeinderat ist die Zusammenarbeit
und die Weiterführung der Dienstleistungen ein
grosses Anliegen. Er hat mit der Pro Senectute Regionalstelle
Rorschach und Unterrheintal einen neuen
Dienstleistungsvertrag mit Gültigkeit ab 1. Januar
2023 abgeschlossen. Der Vertrag regelt verschiedene
Dienstleistungen der Pro Senectute. Zum einen formuliert
der Vertrag die soziale Teilhabe und das gesellschaftliche
Miteinander als Aufgabe der Pro Senectute.
Die Kosten für die Kurse werden primär
durch die Teilnehmenden und zu einem kleineren
Teil aus Beiträgen des Bundes gedeckt. Für dieses
Modul sind keine Beiträge der Gemeinde vorgesehen.
Ein weiterer Vertragsbestandteil regelt die Information
und Sozialberatung. Hiefür wird ein
Grundkostenbeitrag von Fr. 2.50 pro Einwohner/in
(bisher Fr. 1.50) und Fr. 55.00 (nebst Fr. 80.00 des
Bundes) pro effektiv geleistete Stunden für Seniorinnen
und Senioren aus Untereggen geleistet. Zu diesem
Betrag gehört auch die Abgeltung der administrativen
Dienste durch Sozialzeit-Engagierte.
Diese Dienstleistung richtet sich ausschliesslich an
Personen, die nicht mehr in der Lage sind, ihre administrativen
Geschäfte selbständig zu erledigen
und die in finanziell sehr bescheidenen Verhältnisse
leben (in der Regel EL-Beziehende). Diese Kosten
werden durch Beiträge pro Stunde (Klient/in:
Fr. 40.– / Gemeinde: Fr. 40.–) finanziert. Schliesslich
wurde auch die bereits bisher angebotene Hilfe und
Betreuung zu Hause geregelt. Diese wird mit
Fr. 30.00 durch die Betreuten und Fr. 16.00 durch
die Gemeinde finanziert. Der Dienstleistungsvertrag
wird auf unbestimmte Dauer abgeschlossen. Jedes
Modul kann unter Einhaltung einer Kündigungsfrist
von 6 Monaten auf Ende des Kalenderjahres gekündigt
werden. Die entstehenden Mehraufwendungen
von rund Fr. 1‘700.00 werden in das Budget 2023
aufgenommen. Wiederkehrende neue Ausgaben
liegen gemäss Anhang zur Gemeindeordnung in
der Befugnis der Bürgerschaft. Die Genehmigung
des Budgets 2023 durch die Bürgerschaft bleibt
deshalb dem neuen Dienstleistungsvertrag vorbehalten.
Leitungserneuerung Hammershaus-Hospert
2. Etappe wird ausgeführt
Die Bürgerschaft hat an der Urnenabstimmung
vom 19. April 2020, welche anstelle der Bürgerversammlung
erfolgte, der Leitungserneuerung Hammershaus
Hospert mit grossem Mehr zugestimmt
und den entsprechenden Ausgabenbeschluss gefasst.
Vom Dorf Untereggen über den Weiler Ham