Mitteilungsblatt Nr. 6 9 | 16. September 2022
nützbarkeit der Strassen stark ein, insbesondere für
schwächere Verkehrsteilnehmer. Auch die öffentlichen
Dienste (Strassenreinigung, Kehrichtabfuhr,
etc.) werden dadurch behindert. Nach den geltenden
Vorschriften gilt als Strassenabstand für Lebhäge,
Zierbäume und Sträucher 0.60 m, über 1.80 m
Höhe zusätzlich die Mehrhöhe. Die Abstände werden
ab Strassengrenze gemessen. Lebhäge, Zierbäume
und Sträucher dürfen nicht in den Strassenbzw.
Trottoirraum hineinragen. Sie müssen so geschnitten
werden, dass über Gehwegen eine Höhe
von 2.50 m, über Strassen eine Höhe von 4.50 m
frei bleibt. Allen pflichtbewussten Gartenbesitzerinnen
und Gartenbesitzer gilt der Dank aller Verkehrsteilnehmenden.
Leinenpflicht für Hunde auf dem Schulareal
Leider haben wir in letzter Zeit wieder vermehrt
freilaufende Hunde sowie Hundekot auf dem Schulareal
angetroffen.
Wir möchten Sie an dieser Stelle nochmals auf die
seit 1. Januar 2020 geltenden Bestimmungen des
kantonalen Hundegesetzes (sGS 456.1, abgekürzt
HbG) hinweisen. Darin ist eine Leinenpflicht an folgenden
Orten vorgeschrieben:
a) auf Schulanlagen
b) auf öffentlichen Spiel- und Sportplätzen;
c) in öffentlich zugänglichen Gebäuden;
d) in öffentlichen Verkehrsmitteln, an Bahnhöfen
und Haltestellen.
Ausserdem bitten wir Sie, den Kot nicht nur auf
Strassen, Trottoirs, Wegen und Plätzen, sondern
auch in Grünanlagen und auf sämtlichen Wiesen
und Wäldern zu beseitigen. Die Robidog-Säckli können
in jedem Abfallkübel entsorgt werden.
Vielen Dank für die gegenseitige Rücksichtnahme
und die Einhaltung der Vorschriften.
Änderungen mit Klarstellungen bei der Aufgabenteilung
zwischen Schulpräsidium und Schulleitung
oder Übereinstimmungen mit dem Führungshandbuch
der Schule vorgenommen. Der Gemeinderat
hat die so geänderte Schulordnung erlassen und
unterstellt sie dem fakultativen Referendum:
Referendumsvorlage
Folgendes allgemeinverbindliches Reglement
der Politischen Gemeinde Untereggen untersteht
gemäss Art. 3, 6 und 23 des Gemeindegesetzes
(sGS 151.2) sowie Art. 7, 13 ff., 34 und 46
der Gemeindeordnung dem fakultativen Referendum:
Schulordnung
Referendumsfrist: Montag, 19. September 2022
bis Freitag, 28. Oktober 2022
Auflageort: Front Office der Gemeindeverwaltung
Untereggen, Gemeindehaus
Die Schulordnung kann bis zum Ende der Referendumsfrist
unter folgender Adresse heruntergeladen
werden:
www.untereggen.ch/Neuigkeiten
Ein allfälliges Referendum kommt zustande,
wenn 76 Stimmberechtigte schriftlich die Abstimmung
durch die Bürgerschaft verlangen.
Das Begehren ist vor Ablauf der Referendumsfrist
dem Gemeinderat Untereggen einzureichen.
Untereggen, 6. September 2022
Gemeinderat Untereggen
Verwaltung
Danke fürs Sträucher zurückschneiden!
Wenn Pflanzen aus den Gärten zu nahe an der
Strasse stehen und oder in den öffentlichen Strassenraum
hineinragen, schränken diese deren Be
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