
Mitteilungsblatt Nr. 10 | 14. Oktober 2022 3
Projekt für Ausbau Haldenstrasse im Mitwirkungsverfahren
Die Haldenstrasse und die obere Haldenstrasse
sind teilweise in einem stark sanierungsbedürftigen
Zustand, sowohl bezüglich Belag als auch bezüglich
Entwässerung. An der anstelle der Bürgerversammlung
durchgeführten Urnenabstimmung vom April
2021 haben sich die Stimmberechtigten für die Leitungserneuerungen
im Hinterhof Süd für die Wasserversorgung
und die Elektra ausgesprochen. Die
Innenentwicklung ermöglicht im Hinterhof über 20
zusätzliche Wohneinheiten, welche alle über die
Haldenstrasse und die obere Haldenstrasse erschlossen
werden sollen. Auch wenn die Übersichtlichkeit
beim Einlenker in die Kantonsstrasse als
auch bei den Einfahrten aus den privaten Grundstücken
grundsätzlich gegeben ist, vermag die Haldenstrasse
und die obere Haldenstrasse der Norm für
eine Quartiererschliessungsstrasse nicht zu entsprechen.
Dafür ist eine Veränderung/Verbreiterung
des Einlenkers sowie ein Ausbau mit einer Verbreiterung
der Strasse notwendig. In der Investitionsrechnung
wurde für die Projektierungsarbeiten eine
Ausgabe von Fr. 20'000.00 budgetiert.
Einlenker soll verbreitert werden
Um sicherzustellen, dass in die Haldenstrasse auch
eingefahren werden kann, wenn ein anderes Motofahrzeug
auf die Einfahrt in die Kantonsstrasse
wartet, soll die Strassenbreite im Bereich des Einlenkers
auf 5.50 m festgesetzt werden. Im weiteren
Verlauf bis zu einem neuen Wendeplatz an der
obersten Stelle der oberen Haldenstrasse soll die
Strassenbreite 3.60 m betragen, was gegenüber
dem aktuellen Zustand einen minimen Ausbau bedeuten
würde. Die betroffenen Grundeigentümer
sollen das Land, welches bereits bisher als Gemeindestrasse
2. Klasse der Öffentlichkeit gewidmet ist,
der Gemeinde abtreten. Land, das für den Ausbau
benötigt wird, soll der Gemeinde zu einem reduzierten
Ansatz abgetreten werden. Die Nutzung der
Grundstücke bleibt unverändert.
Beitragsplan regelt Kostenbeteiligung von Gemeinde und
Grundeigentümer
Mit dem Ausbauprojekt werden auch Grundstücke
normgemäss erschlossen, welche bisher noch nicht
überbaut sind oder nach den geltenden Bauvorschriften
unternutzt sind. Dies wiederspiegelt sich
im Beitragsplan, welcher mit den Kosten vorwiegend
diese Grundeigentümer belastet. Der Beitragsplan
sieht auch einen Gemeindebeitrag von 50 %
vor, welcher im Sanierungsbedarf der bestehenden
Strasse begründet ist. Die Kosten für das Ausbauprojekt
betragen gemäss Kostenvoranschlag
Fr. 250'000. Aufgrund der Erschliessungspflicht im
Baugebiet handelt es sich beim Gemeindebeitrag
von 50 % um eine gebundene Ausgabe.
Mit dem Projekt Ausbau
Haldenstrasse
wird nebst der Einlenkersituation
auch
die Entwässerung
verbessert, damit bei
Starkregen solche
Überschwemmungen
ausbleiben.
Meinungen der Grundeigentümer sind gefragt
Das Projekt für den Ausbau der Haldenstrasse mit
Situation, Schnitten, Landerwerbs- und Werkleitungsplan,
dem Kostenvoranschlag und dem Technischen
Bericht sowie dem Beitragsplan und dem
Beilageplan zum Beitragsplan wurde vom beauftragten
Ingenieurbüro F. Preisig AG, St. Gallen, erarbeitet.
Der Gemeinderat hat die Unterlagen für das
Projekt zu Handen des Mitwirkungsverfahren verabschiedet.
In der Zeit vom 14. Oktober bis 14. November 2022
sind die betroffenen Grundeigentümer sowie weitere
Interessierte eingeladen, Ihre Meinung zu den
vorhandenen Projektunterlagen und dem Beitragsplan
zu äussern. Eingaben im Mitwirkungsverfahren
können per Briefpost an den Gemeinderat, per