Mitteilungsblatt Nr. 10 | 14. Oktober 2022 5
Wer Interesse hat in der Kommission Dorfleben
mitzuwirken, die Zusammenarbeit mit den Vereinen
zu fördern, selber Anlässe durchzuführen oder
mitzuhelfen und dem Dorfleben Schwung zu
verleihen, meldet sich bitte bei der Gemeinderatskanzlei,
Tel. 071 868 90 95 oder via Mail an
norbert.naef@untereggen.ch. Gemeinderätin Nadja
Hochreutener, Präsidentin der Kommission Dorfleben,
Tel. 076 391 12 27, erteilt gerne Auskünfte
über die Aufgabe und die Arbeitsweise der Kommission
Dorfleben.
Wechsel in der Jugendkommision
Die Evang. Kirchgemeinde Goldach hat mitgeteilt,
dass Ueli Bigler als Vertreter der Kirche in der Jugendkommission
kürzer treten will. Sie schlägt Kurt
Naef, Haldenstrasse 1, als Nachfolger vor. Der Gemeinderat
hat Kurt Naef zum neuen Mitglied der
Jugendkommission für den Rest der Amtsdauer
2020 – 2023 gewählt. Er dankt Kurt Naef für die
Übernahme dieser Aufgabe.
Ueli Bigler war seit 2009 Mitglied der Jugendkommission.
Er hat die Zusammenarbeit mit drei Jugendarbeitenden
erlebt, unzählige Willkommensfeste
mitorganisiert, überall geholfen, wo Anlässe der Jugendarbeit
Hilfe benötigten. Ueli Bigler war und ist
die gute Seele der Jugendarbeit. Er hat sich bereit
erklärt, weiterhin als Chauffeur für Anlässe und den
Sommerplausch zur Verfügung stehen. Ueli Bigler
war davor viele Jahre Jugileiter und auch Verantwortlicher
(Ueli-artig bescheidener Ausdruck für
OK-Präsident) für das Grümpeli und übernimmt bis
heute zusammen mit seiner Ehefrau Irene die Seniorenbetreuung
in Untereggen. Ueli Bigler leistete
und leistet Unschätzbares für unser Dorfleben. Solche
Persönlichkeiten wie Ueli Bigler machen ein
Dorf wie Untereggen aus. Der Gemeinderat und die
Jugendkommission danken Ueli Bigler natürlich im
Namen aller Jugendlicher, welche viele heute schon
Eltern von Jugendlichen sind, für seinen riesigen
Einsatz. Ueli Bigler wird an der nächsten Sitzung
der Jugendkommission würdig verabschiedet.
Regeln für Erzeugungsanlagen von erneuerbarer
Energie leicht angepasst
Das Reglement über die Installation und den Parallelbetrieb
von Energieerzeugungsanlagen wurde im
Jahr 2016 erlassen und dem fakultativen Referendum
unterstellt. Erst im Jahr 2022 wurde in Untereggen
die erste Eigenverbrauchsgemeinschaft
(ZEV) gemäss diesem Reglement gebildet. Aufgrund
sich ändernden Gesetzesbestimmungen hat der
Gemeinderat Anhang 2 und 3 zum Reglement über
die Installation und den Parallelbetrieb von Energieerzeugungsanlagen
leicht angepasst. Es geht um
folgende Änderungen:
Anhang 2
- neue Darstellungen mit demselben Inhalt
- Zusammenfassung Anlagen<30kVA
und >= 30kVA
- Herkunftsnachweis (HKN): keine wesentlichen
Änderungen, aber einfacher dargestellt: Die Produktionsdaten
werden von der Elektra über ein
automatisiertes Verfahren unmittelbar von der
Messstelle an die Pronovo übermittelt. Die Elektra
nimmt die HKN entgegen und vergütet diese
gemäss Rücklieferungstarif. Der Produzent bestätigt
dazu den Dauerauftrag der Pronovo, der
die HKN direkt der Elektra überschreibt. Der
Dauerauftrag kann gemäss den Bestimmungen
der Pronovo jederzeit gegenseitig gekündigt
werden. Der Produzent erhält ausschliesslich eine
Vergütung für gelieferte HKN.
Anhang 3 „Zusammenschluss zum Eigenverbrauch
(ZEV)“ ist neu und ersetzt den alten Anhang „Eigenverbrauchsgemeinschaft“
Die Anhänge sind dem Reglement nach den Formulierungen
über das fakultativen Referendum aufge
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