Mitteilungsblatt Nr. 2 12 | 17. Dezember 2021
Politische Gemeinde
Im Jahr 2021 bedeutende Meilensteine erreicht
Liebe Untereggerinnen und Unteregger
Ich darf auf ein bewegtes Jahr 2021 zurückschauen.
Auch wenn uns die Pandemie nicht nur im Tagesgeschäft,
sondern auch emotional stark beschäftigt
hat, konnte der Gemeinderat bedeutende Meilensteine
in der Gemeindepolitik erreichen. Das Jahr
2021 war das Jahr der Vorbereitung, das Jahr 2022
wird zum Jahr von Entscheidungen.
Revision der Ortsplanung
Untereggen bekommt ein neues Baureglement und
einen neuen Zonenplan mit wenigen und doch bedeutsamen
Anpassungen für die weitere Entwicklung
der Gemeinde. Nur mit einem massvollen
Wachstum, vor allem in der besseren Nutzung der
vorhandenen Baulandressourcen können wir unsere
Infrastruktur weiterhin finanzieren und unsere Pri-
marschule im Dorf behalten. In diesem Jahr wurde
die Erarbeitung des neuen Baureglementes abgeschlossen.
Dieses bringt raschere Verfahren für kleinere
Bauvorhaben, mehr Möglichkeiten für die Erneuerung
von älteren Gebäuden sowie in den Dorfkernen
von Hinterhof, Mittlerhof und Vorderhof.
Gefördert werden Terrassenbauten, wo solche an
Steillagen möglich sind. In der öffentlichen Auflage
des neuen Baureglementes vom 2. November bis 1.
Dezember 2021 ist erfreulicherweise gegen das
Baureglement keine Einsprache eingegangen.
Der neue Zonenplan hat gegenüber dem bisherigen
nur wenige Änderungen erfahren. Kleine, nicht
nutzbare Flächen wurden in die Grünzone oder die
Landwirtschaftszone umgeteilt. Die vom kantonalen
Recht nicht mehr erlaubte Zone «übriges Gemeindegebiet
» wurde aufgehoben und die Flächen in dieser
Zone in die Landwirtschaftszone umgeteilt. Dies
führt aber für die betroffenen Grundeigentümer zu
keiner Änderung, weil auch im «übrigen Gemeindegebiet
» die strengen Regeln fürs Bauen ausserhalb
der Bauzonen galten. Im neuen Zonenplan wurde
eine Fläche von knapp 4’000 m2 am westlichen
Rand des Mittlerhofs eingezont. Der Gemeinderat
konnte mit dem Eigentümer dieser Fläche, auf der
heute noch ein Wohnhaus und eine grosse Scheune
stehen, einen Vorvertrag zum Abschluss eines Kaufvertrages
zu Gunsten der Gemeinde vereinbaren.
Ob die Gemeinde die bauliche Entwicklung durch
Erwerb und Weitergabe, z.B. im Baurecht, an diesem
Ort steuern soll und wie dies geschehen soll
(Wohnungstyp, Art der Überbauung, Art der Weitergabe,
Vorgaben für Investoren, usw.) wollen wir zusammen
mit der Bevölkerung ermitteln. Während
der öffentlichen Auflage des Zonenplans ist diese
Einzonung unbestritten geblieben, was den Gemeinderat
sehr freut. Die Sondernutzungsplanpflicht
auf diesem Areal stellt sicher, dass die Grundeigentümerrechte
der Anstösser gewahrt bleiben. Gegen
andere raumplanerische Massnahmen im Zonenplan
sind vier Einsprachen eingegangen. Der Gemeinderat
wird sich in den nächsten Wochen mit
den Einsprachen beschäftigen und mit den Einsprechern
Kontakt aufnehmen, um Lösungen zu
suchen.
Anwesenheit des Gemeindepräsidenten
Montag 14.00 – 18.00 Uhr
Donnerstag 14.00 – 17.00 Uhr
Jeden Montag- und Donnerstagnachmittag
steht Gemeindepräsident
Norbert Rüttimann der Bevölkerung
im Gemeindehaus
für ein persönliches Gespräch
zur Verfügung. Melden Sie
sich unter Telefon 079 601 41 78 oder unter
norbert.ruettimann@untereggen.ch an, um mit
ihm über Ihre Anliegen an die Gemeinde zu sprechen.
Der Gemeindepräsident freut sich auf Ihren
Besuch.
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