Mitteilungsblatt Nr. 12 | 17. Dezember 2021 7
Drei Reglemente überarbeitet und dem
Referendum unterstellt
Der Gemeinderat hat aus verschiedenen Gründen
drei Gemeinde-Reglemente überarbeitet und unterstellt
sie dem fakultativen Referendum. Die Referendumsfrist
läuft erst im neuen Jahr an, damit die
Frist zum Sammeln von Unterschriften nicht in die
Weihnachtszeit fällt (17. Januar bis 25. Februar
2022). Die Publikation des Referendums erfolgt in
diesem und im nächsten Mitteilungsblatt.
Das Reglement im vollen Wortlaut wird auch auf
der Website www.untereggen.ch sowie ab Anfang
der Referendumsfrist auf der Publikationsplattform
www.publikationen.sg.ch veröffentlicht.
Drei neue Reglemente
Abfallreglement
Die Gemeinde übertrug das Entsorgungswesen der
A-Region. Diese übernimmt auch das Entsorgungswesen
in den Gemeinden östlich von St. Gallen und
im Appenzellerland. Die Delegiertenversammlung
der A-Region verabschiedete ein neues Muster-Abfallreglement,
das sinnvollerweise von allen Gemeinden
angewendet wird. Die Musterbestimmungen
wurden auf die Verhältnisse in Untereggen angepasst.
Einzelne Entscheide im Entsorgungswesen
werden im Abfallreglement dem Gemeinderat
übertragen. Diese sind in einem Entwurf der «Vollzugsbestimmungen
zum Reglement» zusammengefasst.
Sie werden erst nach Rechtskraft des Abfallreglements
formell beschlossen. Der Entwurf wird
der Bürgerschaft jedoch bereits mit dem fakultativen
Referendum zur Vernehmlassung unterbreitet.
Der Entwurf wird zusammen mit dem Reglement
publiziert. Stellungnahmen aus der Bürgerschaft
können bis zum Ende der Referendumsfrist in Briefform,
per Mail an info@untereggen.ch oder im persönlichen
Gespräch mit Gemeindepräsident Norbert
Rüttimann oder Gemeinderatsschreiber Norbert
Näf abgegeben werden. Solche Stellungnahmen
können bei der definitiven Verabschiedung der Vollzugsbestimmungen
nach Rechtskraft des Abfallreglementes
vom Gemeinderat noch erörtert werden.
Durch das neue Abfallreglement ändert sich nichts
an der Höhe der Kehrichtgrundgebühr von Fr. 20.00
pro Haushalt.
Feuerschutzreglement
Das aktuelle Feuerschutzreglement der Gemeinde
Untereggen datiert vom 28. Juni 2011. Seit dem
1. Januar 2021 sind das neue Gesetz über den Feuerschutz
(abgekürzt FSG) und die dazugehörige Verordnung
(FSV) in Vollzug. Die neue übergeordnete
Gesetzgebung gilt es im Feuerschutzreglement umzusetzen.
Der Verband St. Galler Gemeindepräsidien
hat ein Muster-Reglement zur Verfügung gestellt.
Dieses wurde auf die Verhältnisse in Untereggen
angepasst. Beim Mass der Übungspflicht, welches
als „Dienstpflicht erfüllt“ gilt und welches Mass erfüllt
sein muss, damit das Dienstjahr bei der Gesamtdienstleitungspflicht
angerechnet wird, wurde
die Lösung der Stadt St. Gallen eingesetzt. Damit
besteht Rechtsgleichheit mit der Milizfeuerwehr St.
Gallen, zu der unser Einsatzelement gehört. Die
Mindestersatzabgabe auch für Steuerpflichtige ohne
einfache Steuer von Fr. 50.00 gemäss früherem
Beschluss des Gemeinderates wurde unverändert
eingesetzt. Das neue Reglement ist schlanker gehalten
als das aktuelle. Es beschränkt sich auf notwendige
Bestimmungen in Bereichen, in denen das Gesetz
den Gemeinden Spielraum gibt.
/www.untereggen.ch
/www.publikationen.sg.ch
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