Mitteilungsblatt Nr. 12 | 17. Dezember 2021 9
ÖREB-Kataster
Nach mehrjährigen Vorarbeiten konnte im November
2021 der ÖREB-Kataster auf dem Gebiet des
Kantons St.Gallen in Betrieb genommen werden.
Die Gemeinde Untereggen ist mit Ausnahme des
Zonenplanes vollständig aufgearbeitet und steht
somit im Kataster zur Verfügung. Die Zonenplandaten
sollen nach Rechtskraft des neuen Zonenplans
ebenfalls aufgeschaltet werden. Das ÖREB ist das
zuverlässige, offizielle Informationssystem für die
wichtigsten öffentlich-rechtlichen Eigentumsbeschränkungen
und unter dem folgenden Link zugänglich:
https://oereb.geo.sg.ch
Das neue ÖREB-Portal baut auf dem bestehenden
Geoportal auf. Per Mausklick kann innert weniger
Sekunden für ein einzelnes Grundstück der statische
ÖREB-Auszug in Form einer pdf-Datei generiert
werden. Neben einem Kartenausschnitt pro Thema
sind auch die zugehörigen Rechtsvorschriften (Baureglement,
Genehmigungen, Sondernutzungspläne
mit besonderen Vorschriften, etc.) und gesetzlichen
Grundlagen direkt verlinkt und somit einfach zugänglich.
Zahlreiche Akteure wie Grundeigentümer,
Planer, Architekten, Bauherren, Immobilienverwalter,
Banken, Behörden, Verwaltung, etc. haben
in ihren Abläufen dank dem einfachen Zugang zum
ÖREB-Auszug einen grossen Nutzen.
Weitere Informationen zum Kataster stehen auf
den Seiten des Kantons St.Gallen
https://www.sg.ch/bauen/geoinformation/vermessung/
oerebkataster.html oder des Bundes
https://www.cadastre.ch/de/oereb.html zur
Verfügung.
(Links auf PDF-Datei des Mitteilungsblattes auf
www.untereggen.ch anklickbar).
Amt für Raumentwicklung und Geoinformation
Referendumsvorlage
Folgendes allgemeinverbindliches Reglement
der Politischen Gemeinde Untereggen untersteht
gemäss Art. 3, 6 und 23 des Gemeindegesetzes
(sGS 151.2) sowie Art. 7, 13 ff. und 34 der Gemeindeordnung
dem fakultativen Referendum:
Abfallreglement
Referendumsfrist
Montag, 17. Januar 2022 bis Freitag, 25. Februar 2022
Auflageort: Front Office der Gemeindeverwaltung
Untereggen, Gemeindehaus
Das Reglement kann bis zum Ende der Referendumsfrist
unter folgender Adresse heruntergeladen
werden: www.untereggen.ch/Neuigkeiten
Ein allfälliges Referendum kommt zustande,
wenn 76 Stimmberechtigte schriftlich die Abstimmung
durch die Bürgerschaft verlangen.
Das Begehren ist vor Ablauf der Referendumsfrist
dem Gemeinderat Untereggen einzureichen.
Einzelne Entscheide im Entsorgungswesen werden
im Abfallreglement dem Gemeinderat übertragen.
Diese sind in einem Entwurf der «Vollzugsbestimmungen
zum Reglement» zusammengefasst.
Sie werden erst nach Rechtskraft des
Abfallreglements formell beschlossen. Der Entwurf
wird der Bürgerschaft jedoch bereits mit
dem fakultativen Referendum zur Vernehmlassung
unterbreitet. Der Entwurf wird zusammen
mit dem Reglement publiziert. Stellungnahmen
aus der Bürgerschaft können bis zum Ende der
Referendumsfrist in Briefform, per Mail an
info@untereggen.ch oder im persönlichen Gespräch
mit Gemeindepräsident Norbert Rüttimann
oder Gemeinderatsschreiber Norbert Näf
abgegeben werden.
Untereggen, 16. November 2021
Gemeinderat Untereggen
/oereb.geo.sg.ch
/oereb.html
/www.untereggen.ch
/Neuigkeiten
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