
Zur Besuchsregelung in 3
Betagten- und Pflegeheimen
Der Kantonale Seniorenrat
St.Gallen (KSR-SG) nimmt in
einer Medienmitteilung Stellung
zur Besuchsregelung in Betagten-
und Pflegeheimen:
1. Der KSR-SG nimmt gerne zur
Kenntnis, dass von den zuständigen
kantonalen Behörden und
den Heimleitungen trotz der
steigenden Ansteckungen mit
Covid-19 ein generelles Besuchsverbot
nicht in Betracht gezogen
wird. Damit wird von allzu
rigiden Isolationsmassnahmen,
welche die psychische und soziale
Gesundheit der Bewohnerinnen
und Bewohner gefährden,
abgesehen.
2. Die dramatische Situation in
einigen Einrichtungen verlangt
aber wirksame Schutzmassnahmen.
Wir erwarten, dass jede
Betagten- und Pflegeinstitution
situationsgerecht die jeweils
erforderlichen Schutzkonzepte
vor Ort für alle Beteiligten
(Bewohnende, Betreuende,
An- und Zugehörige) konsequent,
aber mit Augenmass
und Empathie umsetzt.
3. In diesem Sinne begrüsst der
KSR-SG das 3-Phasenmodell
des Kantons St.Gallen, welches
das Amt für Soziales zusammen
mit Curaviva und der geriatrischen
Klinik ausgearbeitet hat.
4. Gemeinsam mit dem Schweizerischen
Seniorenrat fordert der
KSR-SG «genügend Schnelltests
in den Alters- und Pflege-
heimen, damit rasch erkannt
wird, wie die Situation im Heim
ist und die entsprechenden
moderaten Massnahmen zwischen
Gesundheitsschutz und
Eigenverantwortung umgesetzt
werden können.»
5. Der KSR-SG erwartet von den
Leitungen der Betagten- und
Pflegeheime eine klare Kommunikation
der jeweils geltenden
Schutzmassnahmen nach
innen (Bewohnende, Angestellte)
und nach aussen (An- und
Zugehörige und die breite
Öffentlichkeit). Die Informationen
sind laufend der jeweiligen
Lage anzupassen und für
Interessierte leicht zugänglich
zu machen.
6. Der KSR-SG dankt den Mit-
arbeitenden in den Betagten-
und Pflegeheimen für ihren
unermesslichen Einsatz zum
Wohle aller.
(KSR-SG)