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Mit einer Patientenverfügung
stellen Sie sicher, dass Ihr Wille
bezüglich medizinischen Massnahmen
auch dann noch berück-
sichtigt wird, wenn Sie sich nicht
mehr selber dazu äussern können,
oder nicht mehr urteilsfähig sind.
Dies kann nach einem Unfall, oder
als Folge einer Krankheit der Fall
sein.
Falls Sie bereits eine Patienten-
verfügung ausgefüllt und hinterlegt
haben, brauchen Sie nicht
mehr weiterzulesen – es sei denn,
der Inhalt des Artikels interessiert
Sie noch. Falls Sie jedoch zu jener
Mehrheit gehören, die sich schon
länger vorgenommen hat, diese
«leidige Angelegenheit» endlich
zu erledigen, geben wir Ihnen gerne
einen «Schupf» und fragen Sie:
«Wenn nicht jetzt, wann dann?».
Alles beginnt mit dem ersten
Schritt:
– Besprechen Sie Ihr Vorhaben
mit ihren Angehörigen, Ihrer
Familie oder mit einer Vertrauensperson
und auch unbedingt
mit Ihrem Hausarzt.
– Es wird unterschieden zwischen
zwei Varianten von Patientenverfügungen:
Es gibt die knapp
gehaltenen Standard-Patienten-
verfügungen und die Massnahmen
orientierten Patientenver-
fügungen, die sich an Menschen
mit einer bestehenden Krankheiten
richten.
Unter anderem können Sie sich
an folgende Stellen wenden um
Antworten auf Ihre Fragen zu erhalten,
oder erfahren, wo Sie die
entsprechenden Formulare beziehen
können:
– Bei der Schweizerischen Gesellschaft
für palliative Medizin, Pflege
und Begleitung erhalten Sie
Informationen und Formulare.
Es ist in jedem Fall sehr empfehlenswert,
die Patientenverfügung
zusammen mit Ihrem Hausarzt
oder Ihrer Hausärztin auszufüllen.
In der Arztpraxis erhalten Sie
nebst einer massgeschneiderten
Information auch die notwendigen
Formulare.
Die Verbindung der Schweizer
Ärztinnen und Ärzte FMH stellt
Ihnen gerne die notwendigen
Formulare für eine Patientenverfügung,
inkl. Hinweiskarte fürs
Portemonnaie zur Verfügung.
Bei Ihrer Geschäftsstelle der Pro
Senectute können Sie gegen
Bezahlung von 30 Franken eine
komplette Dokumentation, bestehend
aus Patientenverfügung
(inkl. Zusatzverfügung im Falle
einer Erkrankung an Covid-19),
Vorsorgeauftrag und Testament
beziehen. Ausserdem stehen
Ihnen Fachpersonen für eine
Beratung zur Verfügung.
Auf der Homepage des Roten
Kreuzes (www.redcross.ch) finden
Sie Formulare und die Antwort
auf viele Ihrer Fragen.
Die Stiftung Dialog Ethik hat auf
ihrer Homepage www.dialog-
ethik.ch Patientenverfügungen
und Vorsorgedokumente,
sowie detaillierte Informationen
zum Thema aufgeschaltet.
Die Patientenverfügung ist in
Zusammenarbeit mit der
Schweizerischen Herzstiftung
(www:swissheart.ch) entstanden.
In der nächsten Ausgabe der
Seniore-Zytig kommen wir auf
das Thema zurück, denn der Vorsorgeauftrag
sollte idealerweise
zusammen mit der Patientenverfügung
ausgefüllt werden.
Erika Pertzel
Vorstandsmitglied
Haben Sie eine
Patientenverfügung?
/www.redcross.ch
/www.dialog-ethik.ch
/www.swissheart.ch