
Gesamtverkehrsstrategie Fotowettbewerb «Mobilität heute ‒ Mobilität morgen»
"Meine Vorstellung zum Verkehr von morgen."
Florian Grichting
6. öV-Programm / 17. Strassenbauprogramm und die Gesamtverkehrsstrategie
«Ohne aktives Handeln werden sich
Herausforderungen wie Überlast auf
Strasse und Schiene in Spitzenstunden
weiter verschärfen.»
Gesamtverkehrsstrategie St.Gallen 2017, Seite 24
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Die Gesamtverkehrsstrategie des Kantons St.Gallen (GVS SG)
ist eine zentrale Klammer für alle Planungen des Kantons im
Bereich Verkehr. Richten sich das in der Septembersession
des Kantonsrates verabschiedete 6. öV-Programm und das 17.
Strassenbauprogramm nach der GVS?
Um diese Frage beantworten zu können, müssen wir einen
Blick auf die wichtigsten Elemente der GVS werfen. Sie legt folgende
Oberziele fest:
• Sicherstellung der inner- und ausserkantonalen Erreichbarkeit
• Reduktion des Energie- und Ressourcenverbrauchs sowie
der Belastung von Bevölkerung und Umwelt
• Berücksichtigung der Sicherheit und der Bedürfnisse aller
Verkehrsteilnehmenden
• Verbesserung der Wirtschaftlichkeit des staatlichen Mitteileinsatzes
und Sicherstellung der Finanzierbarkeit des
Verkehrs
Ausgehend von den zu erwartenden Entwicklungen in Bezug
auf Bevölkerungswachstum und auf Mobilitätsbedürfnisse ist
der Kanton grundsätzlich bestrebt, die Bevölkerungszunahme
in verdichtete, urbane Räume zu
leiten. Was künftige oder bereits
bestehende innovative Verkehrsformen
anbelangt (autonomes
Fahren, Elektromobilität), so beobachtet
der Kanton nationale und
internationale Entwicklungen aufmerksam
und geht bei seiner Planung
darauf ein.
Oberziel „Erreichbar“
Eine Verbesserung der Erreichbarkeit der Regional- und Kleinzentren
durch den Personen- und Güterverkehr erfolgt prioritär
mit dem öV. Um die Erreichbarkeit von urbanen Verdichtungsräumen
sicherzustellen, werden Verkehrs-Überlastungen
vermindert. Der Abbau der Überlastungen soll in erster Linie
durch Verkehrsmanagement und nur in zweiter Linie durch
Ausbau der Infrastruktur erreicht werden. Der Kanton setzt
sich ein für eine bessere Erreichbarkeit der Stadt St.Gallen von
nationalen und internationalen Metropolen aus.
Eine gute Erreichbarkeit der Wirtschaftsstandorte des Kantons
ist im Standortwettbewerb von zentraler Bedeutung. Die
gemäss Aktionsplan Wirtschaftsstandort 2025 für die wirtschaftliche
Entwicklung vorgesehenen Flächen sollen für den
Personen- und Güterverkehr ausreichend aber bedarfsgerecht
erschlossen sein. Es ist ebenso wichtig, dass die touristischen
Hauptgebiete gut erreichbar sind. Das Gesamt-Verkehrssystem
soll den Teilnehmenden das je nach Strecke geeignetste Verkehrsmittel
zur Verfügung stellen.
Oberziel „Ökologisch“
Zur Minimierung der negativen Folgen des Verkehrs führt der
Kanton Lärmsanierungsprogramme durch und fördert die
Beschaffung von umweltfreundlichen und energieeffizienten
Fahrzeugen im öV unter Beachtung eines angemessenen
Kosten-Nutzen-Verhältnisses. Mit einer ökologischen Motorfahrzeugsteuer
soll die Verwendung von energieeffizienten
Verkehrsmitteln erreicht werden. Bei der Entwicklung der Verkehrsinfrastruktur
werden Landschafts- und Naturschutz berücksichtigt,
um Flächenverbrauch zu reduzieren.
Oberziel „Solidarisch und Sicher“
Zur Umsetzung dieses Oberziels sollen u.a. die Aufwertung von
Strassenräumen durch die Gemeinden finanziell unterstützt,
Unfallschwerpunkte im Kantonsstrassennetz saniert, Verbindungen
zwischen Velonetz und wichtigen öV-Haltestellen sowie
zum Netz der Fusswege gesichert werden.
Oberziel „Finanzierbar und Wirtschaftlich“
Dieses Ziel beinhaltet die Sicherstellung der Finanzierung des
Verkehrssystems Strasse und des öV. Die Kosten des Verkehrs
sollen in Zukunft stärker nach dem Verursacher-und Nutzniesser
Prinzip gedeckt werden. Die öVTarife
sollen im Sinne eines Mobility
Pricing ausdifferenziert werden.
Die finanziellen Mittel werden effizient
und effektiv eingesetzt. Der
Kostendeckungsgrad des Verkehrs
soll erhöht werden. Erweiterungen
des Gesamtverkehrsangebots
sind wirtschaftlich zweckmässig.
Zur Steigerung der Effizienz der Verkehrsunternehmen werden
Leistungsvereinbarungen geschlossen.
Schwerpunkte des 6. öV-Programmes
Verdichtungen und Ausbauten
Das 6. öV-Programm umfasst die Planung für die Jahre 2019 bis
2023. Für die Jahre 2018 bis 2021 möchte der Bund im Hinblick
auf die zu erwartende weitere Steigerung der Nachfrage im
regionalen Personenverkehr (RPV) seine finanziellen Beiträge
erhöhen. Die kantonalen Beiträge beinhalten nicht nur Zahlungen
an den RPV sondern auch an die Verkehrsinfrastruktur.
Die letztgenannten Beiträge werden gemäss aktueller Planung
ansteigen. Der Kanton koordiniert die Entwicklung der öV-Angebote
auch mit den Nachbarkantonen, Regionen, Gemeinden
und Transportunternehmen. Seit dem 5. öV-Programm sind
Angebotsstandards vorhanden, die für eine bestimmte Region
das angemessene öV-Angebot definieren. Es sind u.a. folgende
Verkehrsangebote geplant oder stehen vor der Umsetzung:
ab 2019 Einführung einer 4. stündlichen Fernverkehrsverbindung
St.Gallen-Zürich HB während der Hauptverkehrszeit,