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Gesamtverkehrsstrategie Kanton St.Gallen
stündliche Weiterführung der Züge Zürich HB-St.Gallen nach
Rorschach (ab 2021), ganztägiger Zweistundentakt für Züge
Zürich-München (ab 2021). Beim Busverkehr in verschiedenen
Regionen wurden neue Fahrplankonzepte entwickelt oder Verdichtungen
geplant.
Wirkungskontrolle beim Einsatz der finanziellen Mittel
Im Sinne des Oberziels „Finanzierbar und Wirtschaftlich“ werden
verschiedene Controlling-Instrumente eingesetzt, um den
optimalen Einsatz der Mittel zu ermöglichen. Es sind dies ein
von mehreren Kantonen genutztes Benchmarking-Instrument,
das die Kennzahlen aus über 500 Bus- und Bahnlinien enthält
und einen Vergleich der Kosten ermöglicht. Ausserdem werden
Ausschreibungen für bestimmte Verkehrsangebote durchgeführt
oder Zielvereinbarungen mit den Transportunternehmen
abgeschlossen.
Obwohl die GVS in die "Strategie öffentlicher Verkehr" eingeflossen
ist, scheinen doch die Oberziele Erreichbarkeit und Wirtschaftlichkeit
im Zentrum des öV-Programms zu stehen. ck
Und wie steht das 17. Strassenbauprogramm zur neuen
Gesamtverkehrsstrategie?
Die Bewertungsmethodik ist der neuen Strategie angepasst
worden. Die bisher angewendeten Indikatoren wurden den
GVS-Oberzielen zugeordnet und
zwei Ergänzungen vorgenommen:
Für die Beurteilung einer Baute
auf ihre Erschliessungswirkung für
Einwohner/-innen wurde ein neuer
Indikator eingeführt. Die Betrachtung
von Investitionskosten basiert
neu auf Jahreskosten. Das Bewertungsverfahren
beruht auf 15 Indikatoren,
welche die Abschätzung
eines Gesamtnutzens zulassen.
Dieser wird den entstehenden Jahreskosten gegenübergestellt,
um die Kostenwirksamkeit zu bestimmen.
Die Gewichtung der Oberziele «Erreichbar» (28%), «Solidarisch
und sicher» (34%) sowie «Ökologisch» (38%) verleitet zum
Schluss, dass dem ökologischen Aspekt der motorisierten Mobilität
grössere Priorität eingeräumt wird. Durch die Aufgliederung
verlieren die einzelnen ökologischen Ziele jedoch an
Gewicht. “Beeinträchtigung des Klimas minimieren“ (2%) und
„Energiebedarf minimieren“ (2%) haben einen schweren Stand
gegen „Standortgunst/Erreichbarkeit verbessern“ (14%).
Neu werden unter der Position „Gesamtverkehr“ u.a. Massnahmen
für den Fuss- und Veloverkehr, Massnahmen zur
Umsetzung des eidgenössischen Behindertengleichstellungsgesetzes,
Massnahmen zur Verbesserung von Fussgängerübergängen
sowie Massnahmen zum Verkehrsmanagement auf
Kantonsstrassen aufgeführt. Umweltschutzmassnahmen und
Strassenraumgestaltung werden in einer einzigen Position zusammengefasst.
Denn "Zu den Umweltschutzmassnahmen im
weiteren Sinn gehören auch die baulichen Massnahmen zur
Strassenraumgestaltung. Diese dienen nicht nur der Reduktion
von Umweltbelastungen sowie der Verbesserung des Ortsbilds
und der anerkannten Grundsätze eines siedlungsgerechten
Strassenbaus, sondern auch dem Schutz der schwächeren Verkehrsteilnehmerinnen
und Verkehrsteilnehmer".
Von total 501 Mio. Franken, die im 17. Strassenbauprogramm
für den Kantonsstrassenbau vorgesehen sind, sollen 31 Mio.
Franken für Vorhaben im Segment „Gesamtverkehr“ ausgegeben
werden und 50 Mio. für Umweltschutzmassnahmen/
Strassenraumgestaltung. Letzteres beinhaltet auch Lärmsanierungsprojekte
an 190 Kantonsstrassenabschnitten. Von diesen
können 20 pro Jahr bearbeitet und gestartet werden; am 31.
März 2018 ist die in der eidg. Lärmschutz-Verordnung festgelegte
Frist zur Sanierung abgelaufen. Fehlende personelle Ressourcen
im Tiefbauamt werden als Grund angegeben.
Stau im Tiefbauamt
Für das 17. Strassenbauprogramm sind von Städten, Gemeinden,
Regionalplanungsgruppen etc. 1‘128 Begehren eingereicht
worden, 318 davon sind zur Bewertung zugelassen worden.
Obwohl Ziele und Kriterien zur Projektbeurteilung mit der Einladung
klar bekannt gegeben worden
sind, mussten drei Viertel der
Begehren zurückgewiesen werden,
da es Doppelnennungen waren, solche,
die National- und Gemeindestrassen
betreffen und solche, die gar
nicht bewertet werden.
Die grosse Zahl der eingegangenen
Begehren plus die bereits geplanten
Massnahmen aus den Agglomerationsprogrammen
sprengen
die Möglichkeiten des Strassenbauprogramms. Die vom Bund
2010 genehmigten Massnahmen der 1. Generation der Aggloprogramme
sind erst zu 70 Prozent und diejenigen der 2.
Generation (2014) lediglich im Umfang von 15 Prozent plangemäss
umgesetzt worden – die notwendigen Planungsverfahren
überschreiten die personellen Kapazitäten des Baudepartements
massiv. Für die Aggloprogramme der 3. Generation sieht
es nicht besser aus. Darum sind einige Projekte, die vom Bund
mitfinanziert würden, im 17. Strassenbauprogramm schon
gar nicht der 1. Priorität zugewiesen worden. Dies kann dazu
führen, dass dem Kanton St.Gallen beantragte und bewilligte
Bundesgelder entgehen werden und kann im Extremfall eine
Aussetzung der Mitfinanzierung des Bundes zur Folge haben.
Insgesamt scheint sich das 17. Strassenbauprogramm 2019-
2023 auch auf der Grundlage der Gesamtverkehrsstrategie
nicht wesentlich vom 16. Programm zu unterscheiden. ak
Fotowettbewerb «Mobilität heute ‒ Mobilität morgen»
"Wenn ich an die Mobilität denke, so fällt mir doch immer wieder
das Wort "Strasse" ein. Früher, heute und auch in Zukunft war es,
ist es und wird es immer die einfachste Möglichkeit sein, sich fortzubewegen.
Man kann darauf gehen, fahren oder rennen. Man
kann den Bus nehmen und wieder aussteigen. Alle Länder der Welt
sind durch sie verbunden." Alena Sonego-Sulzer
«Der motorisierte Individualverkehr (MIV),
der öffentliche Verkehr (öV) und der Fuss-
und Veloverkehr (FVV) werden als gleichwertige
Säulen des Personenverkehrs betrachtet
und entsprechend gefördert.»
KR-Beschluss Verkehrliche Entwicklung 2019-2023, Seite 89