Mitteilungsblatt 12 Nr. 4 | 13. April 2018
Lärm, Lebhäge, Sträucher und Bäume
können die Wohnqualität beeinträchtigen
Lärm
In der Gemeinde Untereggen gibt es kein Reglement
mit detaillierten Vorschriften gegen Alltagslärm. Allgemein
gilt aber Folgendes: Nehmen Sie beim Rasenmähen
und Heckenschneiden Rücksicht auf lhre
Nachbarn. Mähen Sie lhren Rasen nicht während
der Mittagszeit von 12.00 – 13.00 Uhr sowie abends
ab 20.00 Uhr. An Sonn- und Feiertagen sind diese
Aktivitäten nicht erlaubt, an Samstagen wird ab
dem späteren Nachmittag Zurückhaltung erwartet.
Grenzabstände bei Anpflanzungen
Das Gesetz definiert die notwendigen Grenzabstände
von Bäumen, Sträuchern und weiteren Anpflanzungen
gegenüber privaten Nachbargrundstücken. So
müssen z.B. Lebhäge wenigstens 45 cm von der
Grenzlinie angepflanzt und alljährlich gestutzt werden.
Sie dürfen nicht mehr als die Höhe von 1.20 m
erreichen. Je näher ein Baum an die Grundstücksgrenze
gepflanzt wird, desto niedriger muss seine Baumkrone
gehalten werden:
Zierbäume und Sträucher in Gärten sowie Zwergobstbäume
sind, wenn sie näher als 1.50m von der
Grenzlinie gepflanzt werden, auf die Höhe von 2.40
m zu beschränken. Hochstämmige Bäume, die nicht
zu den Obstbäumen gehören, sowie Nussbäume
sind in einer Entfernung von 6.00 m, hochstämmige
Obstbäume in einer Entfernung von vier Meter und
fünfzig Zentimeter, Obstbaum-Halbhochstämme in
einer Entfernung von drei Meter von der Grenze zu
pflanzen.
Diese Vorschriften über die Grenzabstände bei Anpflanzungen
sind rein privatrechtlicher Natur, da
das Nachbarrecht im Zivilgesetzbuch (ZGB) bzw. deren
Vollzugsvorschriften im EGzZGB geregelt sind.
Die Gemeinde bzw. die Bauverwaltung ist nicht für
den Vollzug dieser privatrechtlichen Abstandsvorschriften
zuständig. Allfällige Streitigkeiten sind
mittels schriftlichem Gesuch direkt beim Vermittler
(Friedensrichter) zu deponieren.
Grenzabstände bei anderen Einfriedigungen
Bretterwände, tote Häge und nicht mehr als 45 cm
hohe Mauereinfriedigungen dürfen bis an die Grenze
reichen. Höhere Mauereinfriedigungen dürfen
nur auf 9 cm Entfernung von der Grenze angebracht
werden. Mauer- und Brettereinfriedigungen dürfen
zudem die Höhe von 1.80 m nicht übersteigen.
Tipps für den entspannten Waldbesuch
Wandern, biken, joggen oder einfach nur durchatmen:
Der Wald ist für alle da. Jetzt im Frühling ist er besonders
schön und wird wieder rege genutzt. Aber es gilt, Rücksicht
zu nehmen.
Die Hälfte der Bevölkerung geht im Sommer mindestens
einmal pro Woche in den Wald – zum Joggen,
Biken oder einfach nur, um wieder einmal bei
einem Spaziergang kräftig durchzuatmen. Das zeigt
eine Umfrage des Bundesamtes für Umwelt. Gerade
im Frühling ist der Wald besonders schön. Der
Gesang der Vögel, das helle Grün der jungen Triebe
oder der typische Waldgeruch wecken die Lebensgeister.
Gemäss Umfrage fühlen sich die allermeisten
hinterher entspannter. Der Wald hat eine wichtige
Erholungsfunktion.
Im Wald sind alle willkommen. Es gilt das freie Betretungsrecht.
Das heisst aber nicht, dass man alles
tun und lassen kann, was man will. Schliesslich hat
jeder Wald einen Eigentümer – einen öffentlichen
oder einen privaten. Und der Wald hat neben der
Erholung verschiedene Funktionen zu erfüllen. So
ist er auch Lebensraum von über 25‘000 Tier- und
Pflanzenarten und bedeutender Trinkwasserspeicher;
ausserdem schützt er uns Menschen vor Naturgefahren
wie Unwetter oder Lawinen und liefert
den wertvollen Rohstoff Holz.
Dass der Wald allen rund um die Uhr zur Verfügung
steht, ist nicht selbstverständlich und erfordert unseren
Respekt als Gast. Sich respektvoll verhalten
heisst, auf die Pflanzen und Tiere Rücksicht zu nehmen.
Wildtiere sind im Frühling, wenn ihre Jungen
zur Welt kommen, besonders störungsanfällig: Die