Mitteilungsblatt 8 Nr. 4 | 13. April 2018
ler Maria, Untereggen,zu je ½ Miteigentum,
Nr. 660, Quellenstrasse 10, Einfamilienhaus,
368 m2, Gebäude, Gartenanlage; EV 30.05.2001
- Zuhause Finanz AG, Kreuzlingen, an Sutter Ruth,
Thayngen, Nr. 3059, Vorderhof 39a, 64/1000 Miteigentum
an Nr. 751, 4 ½ Zimmerwohnung, Nr.
5027, Vorderhof, 4/87 Miteigentum an
Nr. 3072, Tiefgarage; EV 04.11.2015
- Zuhause Finanz AG, Kreuzlingen, an Graf Roland
und Wang Xuan, Untereggen, zu je ½ Miteigentum,
Nr. 5030, Vorderhof, 7/87 Miteigentum an
Nr. 3072, Tiefgarage; EV 04.11.2015
- Graf Roland und Wang Xuan, Untereggen, zu je
½ Miteigentum, an Zuhause Finanz AG, Kreuzlingen,
Nr. 5033, Vorderhof, 4/87 Miteigentum an
Nr. 3072, Tiefgarage; EV 14.12.2017
- Zuhause Finanz AG, Kreuzlingen, an Niederer Rudolf,
Egolzwil, Nr. 3067, Vorderhof 39b, 72/1000
Miteigentum an Nr. 751, 4 ½ Zimmerwohnung,
Nr. 3071, Vorderhof 39a, 3/1000 Miteigentum
an Nr. 751, Disporaum, Nr. 5034, Vorderhof, 4/87
Miteigentum an Nr. 3072, Tiefgarage, Nr. 5035,
Vorderhof, 4/87 Miteigentum an Nr. 3072, Tiefgarage;
EV 04.11.2015
Baubewilligungen
Im 1. Quartal 2018 wurden folgende Baubewilligungen erteilt:
Im ordentlichen Verfahren:
- Lanter Bruno, Neubau Mehrfamilienhaus, Grundstück
Nr. 117, Mittlerhof 8
- Starhaus AG, Rorschach, Neubau 3 Einfamilienhäuser,
Grundstücke Nr. 719 und 730, Fellenbergstrasse
1/3/5
- Riedener Gerhard, Sanierung, Neugestaltung
Dach, Fenstereinbau an Remise Nr. 294, Grundstück
Nr. 124, Haldenstrasse 8
- Lanter Bruno, Wärmepumpenanlage mit Erdwärmesonden,
Grundstück Nr. 117, Mittlerhof 8
(Nachtragsbewilligung)
Im Meldeverfahren:
- Ueli und Claudia Braunwalder, Vergrösserung Sitzplatzüberdachung
und Sitzplatz, Grundstück Nr.
118, Obere Haldenstrasse 4
- Zuhause AG, Erweiterung um 2 Aussenparkplätze,
Grundstück Nr. 751, Vorderhof 39A/39
Ergänzungsleistungen (EL) zur AHV und IV
Die Ergänzungsleistungen zur AHV und IV helfen
dann, wenn die Renten und das Einkommen die minimalen
Lebenskosten nicht decken können. Auf Ergänzungsleistungen
besteht ein rechtlicher Anspruch.
Sie sind keine Sozialhilfe.
Ergänzungsleistungen können Personen erhalten,
- die einen Anspruch auf eine Rente der AHV, eine
Rente der IV oder nach Vollendung des 18. Altersjahres
eine Hilflosenentschädigung der IV
haben oder während mindestens sechs Monaten
ein Taggeld der IV erhalten.
- die in der Schweiz ihren Wohnsitz und tatsächlichen
Aufenthalt haben und die Bürgerinnen
und Bürger der Schweiz oder der EU/EFTA sind.
- EL können auch Ausländerinnen und Ausländer
erhalten, die seit mindestens zehn Jahren ununterbrochen
in der Schweiz leben. Für Bürger von
Länder, mit denen die Schweiz ein Sozialversicherungsabkommen
hat gilt eine Frist von 5 Jahren
Die jährlichen Ergänzungsleistungen entsprechen
der Differenz zwischen den anerkannten Ausgaben
und den Einnahmen, die angerechnet werden können.
Im Online Schalter auf www.svasg.ch kann mit
dem Online-Rechner «Ergänzungsleistungen» eine
provisorische Schätzung vorgenommen werden, ob
ein Anspruch auf diese Leistung besteht.
Die Anmeldeformulare können im Online-Schalter
auf www.svasg.ch heruntergeladen oder bei der
AHV-Zweigstelle bezogen werden.
/www.svasg.ch
/www.svasg.ch