Mitteilungsblatt Nr. 4 | 13. April 2018 5
Die Attraktivität von Untereggen für Familien ist
nebst der vorteilhaften Lage eine gut funktionierende,
moderne Schule, welche die Kinder und deren
Bedürfnisse ins Zentrum stellt. Mit einer zeitgemässen
Schulinfrastruktur kann diese Attraktivität bewusst
noch gesteigert werden. Der Gemeinderat
sieht seine Aufgabe getreu dem französischen
Sprichwort «gouverner c’est prévoir» also das Vorausschauen
auf künftige Bedürfnisse und Entwicklungen.
Mit der bevorstehenden Revision der Ortsplanung
ist zudem der richtige Zeitpunkt, die Bedürfnisse
und Möglichkeiten für die Schulbauten
zu evaluieren.
Neuer Beschulungsvertrag mit der
Gemeinde Goldach
Da die Gemeinde Untereggen keine Oberstufe
führt, finanziert die Gemeinde den Schulbesuch folgender
Oberstufenschulen vollständig:
• OS Goldach (Real- und Sekundarstufe)
• Flade/KKSS (Sekundarstufe)
• UG Kantonsschule am Burggraben
• Stadt St. Gallen
Von der Gemeinde Untereggen teilfinanzierte Privatschulen
sind:
• Ortega (integrierte OS)
• Pegasus
• UG Untere Waid
Die Finanzierung der oben aufgeführten Privatschulen
wird im Umfang der Durchschnittkosten der
Schulgelder Flade und Goldach mitfinanziert. Die
Restkosten werden direkt den Eltern in Rechnung
gestellt. Der Besuch von anderen Oberstufen wird
auf Antrag der Eltern durch die Bildungskommission
geprüft.
Der jeweilige Klassenlehrer der 6.Klässler plant und
organisiert die Informationsveranstaltungen der
OS Goldach und der Flade sowie der Elternabende
und –gespräche.
Für den Besuch der Oberstufen in Goldach und in
der Flade bestehen auch Beschulungsverträge welche
die Modalitäten für die Aufnahme von Unteregger
Schülerinnen und Schüler sowie die entsprechenden
Kostenfolgen regeln. Die Gemeinde Goldach
hat im Rahmen der Regelung auch mit anderen
Nachbargemeinden eine Neuformulierung des Beschulungsvertrages
angeregt. Der Gemeinderat hat
dem neuen Vertrag zugestimmt, nachdem mit dem
neuen Vertrag weder die Gemeinde noch Schülerinnen
und Schüler eine andere Rechtsstellung erfahren.
Aufgrund der geltenden gesetzlichen Bestimmungen
im Volksschulgesetz ist der neue Beschulungsvertrag
sowohl in Goldach wie in Untereggen dem fakultativen
Referendum zu unterstellen. Diesbezüglich wird
auf das folgende Inserat verwiesen:
Gemeinde Untereggen – Referendumsvorlage
Der Gemeinderat Untereggen unterstellt gemäss
Art. 23 lit. b und 73 des Gemeindegesetzes (sGS
151.2) sowie Art. 13 – 17 der Gemeindeordnung
der Politischen Gemeinde Untereggen vom 4.
April 2016 folgende allgemein verbindliche Vereinbarung
dem fakultativen Referendum:
Beschulungsvertrag für den Oberstufenbereich (Sekundarund
Realschule) zwischen der Gemeinde Goldach und der
Gemeinde Untereggen
Grundlage Beschulungsvertrag vom
5. April 2018
Referendumsfrist 23. April – 1. Juni 2018
(vierzig Tage)
Auflageort Gemeinderatskanzlei Untereggen,
Mittlerhof 30,
9033 Untereggen (während
den Schalteröffnungszeiten)
sowie auf www.untereggen.
ch mit Möglichkeit zum
Herunterladen der
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