Mitteilungsblatt 4 Nr. 4 | 13. April 2018
tere Senkung des Steuerfusses ermöglichen. Variante
2 zeigt auf, wie ein Ersatz des Schulpavillons und
des bestehenden sanierungsbedürftigen Schulhauses
realisiert werden könnte. Dafür wären Investitionskosten
von 9.45 Millionen Franken und Folgekosten
für Amortisation, Zinsen, Betrieb und Unterhalt von
rund Fr. 390’000.00 aufzuwenden. Dieser Mehraufwand
in der Erfolgsrechnung entspricht aufgrund
der aktuellen Steuerkraft rund 13 Steuerprozente.
Dies muss nicht unbedingt eine Steuerfusserhöhung
oder lediglich eine geringfügige Erhöhung bedingen,
entspricht doch die Summe in etwa dem Durchschnitt
der in den letzten Jahren erzielten Ertragsüberschüssen
in der laufenden Rechnung. Noch visionärer
ist die Variante 3, mit welcher an einem
zentraleren Ort ein neues Schulhaus mit einer Mehrzweckhalle
mit einer der Norm entsprechenden Einfachturnhalle
mit Bühne und neuen Sportanlagen
entstehen könnte. Nach Abzug von Verkauf der bestehenden
Gebäude und Einzonung und Verkauf
von Bauland am aktuellen Standort der Schulanlage
würden immer noch rund 14 Millionen Franken Investitionen
verbleiben, welche Folgekosten von rund
Fr. 690’000.00 bedeuten könnten. Dieser Mehraufwand
in der Erfolgsrechnung entspricht aufgrund
der aktuellen Steuerkraft rund 30 Steuerprozente.
Trotz der aktuellen vorteilhaften finanziellen Lage
der Gemeinde müsste für die Variante 3 von einer
spürbaren Steuerfusserhöhung ausgegangen werden.
Meinungsbildung in der Bevölkerung angestrebt
Der Gemeinderat zeigt im Bericht über die Erneuerung
der Schulanlagen auch Vor- und Nachteile der
drei Varianten auf. Der Bericht wurde nun vorerst
an der Bürgerversammlung am 26. März 2018 vorgestellt.
Er steht auf der Homepage der Gemeinde
zum Herunterladen zur Verfügung oder kann bei
der Gemeindeverwaltung in Papierform bezogen
werden. Der Gemeinderat möchte mit dem Bericht
die Meinungsbildung in der Bevölkerung anregen
und wird dafür im Mai 2018 auch eine Umfrage mit
einfach zu beantwortenden Fragen starten, um den
Puls der Bürgerschaft zu spüren und das weitere
Vorgehen festlegen zu können. Sollte die Variante 2
für den Bau eines neuen Schulhauses in Frage kommen,
sind dafür noch zahlreiche Schritte erforderlich.
Mit dem Bau eines neuen Schulhauses könnte
frühestens im Jahr 2022 begonnen werden. Der Gemeinderat
ist sich bewusst, dass ein solches Vorhaben
die kleine Gemeinde vor grosse Herausforderungen
stellen würde, sieht aber auch die Chancen dafür.
D
Variante 2 schlägt einen Neubau eines Schulhauses vor