Mitteilungsblatt 2 Nr. 1 | 14. Januar 2022
Politische Gemeinde
Entwicklung Grundstück Mittlerhof /
wer macht mit?
Der revidierte Zonenplan und das neue Baureglement
wurden vom 2. November bis 1. Dezember 2021 öffentlich
aufgelegt. Gegen das Baureglement wurde erfreulicherweise
keine Einsprache erhoben. Gegen den Zonenplan
sind vier Einsprachen eingegangen, mit denen sich
der Gemeinderat in den nächsten Wochen beschäftigt
und mit den Einsprechern Verhandlungen führt. Gegen
die Einzonung von ca. 3'913 m2 ab dem Grundstück Nr.
120, Mittlerhof, wurde keine Einsprache eingereicht. Damit
kann die bauliche Entwicklung angegangen werden,
um die Voraussetzungen zu schaffen für die Genehmigung
des Kaufs für die Gemeinde durch die Bürgerschaft. Bisher
wurde ein Vorvertrag zum Abschluss eines Kaufvertrages
und ein limitiertes Vorkaufsrecht zu Gunsten der
Gemeinde Untereggen abgeschlossen. Damit kann die
Gemeinde die künftige Überbauung steuern. Es wird die
Abgabe des Baulandes für Mehrfamilienhäuser im Baurecht
angestrebt. Der Gemeinderat möchte Interessierten
aus der Bevölkerung die Gelegenheit geben, bei der For-
mulierung der Voraussetzungen für die Überbauung und
für die Auswahl von möglichen Bauträgern mitzureden.
Die ehemaligen landwirtschaftlichen Betriebsgebäude
mit der mächtigen Scheune im Westen des Mittlerhofs
wurden im neuen Zonenplan mit total ca.
3'913 m2 der Kernzone zugewiesen. Die grosse
Scheune und das Betriebsleiterwohnhaus sind aktuell
über eine schmale steile Strasse als Fortsetzung
der Gemeindestrasse 3. Klasse Emsweg erschlossen.
Im neuen Raumplanungsrecht des Bundes
und vor allem des Kantons sind entscheidende
Voraussetzungen für neue Überbauungen nebst
der Innenentwicklung die Erhältlichkeit bei der Einzonung.
Für die genannte Liegenschaft ist beides
erfüllt. Der Gemeinderat hat eine rudimentäre
Überbauungsstudie erarbeiten lassen, welche aufzeigt,
dass das Gelände mit 4 – 5 Gebäuden mit 19
bis 28 zeitgemässen Wohnungen mit Seesicht
überbaut werden kann. Dabei kann gewährleistet
werden, dass die Seesicht bestehender Häuser an
der Fellenbergstrasse nicht eingeschränkt wird. Im
Zonenplan wurde das eingezonte Gebiet mit einer
Sondernutzungsplanpflicht überlagert, damit erst
gebaut werden kann, wenn die Auswirkungen auf
die Umgebung rechtlich und raumplanerisch geklärt
sind.
Ausschnitt aus dem Richtplan mit der neu eingezonten
Fläche
Anwesenheit des Gemeindepräsidenten
Montag 14.00 – 18.00 Uhr
Donnerstag 14.00 – 17.00 Uhr
Jeden Montag- und Donnerstagnachmittag
steht Gemeindepräsident
Norbert Rüttimann der Bevölkerung
im Gemeindehaus
für ein persönliches Gespräch
zur Verfügung. Melden Sie sich
unter Telefon 079 601 41 78 oder unter
norbert.ruettimann@untereggen.ch an, um mit
ihm über Ihre Anliegen an die Gemeinde zu sprechen.
Der Gemeindepräsident freut sich auf Ihren
Besuch.
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