Mitteilungsblatt Nr. 1 | 14. Januar 2022 3
Bürgerversammlung hat das letzte Wort
Der Gemeinderat hat mit dem nach Kanada ausgewanderten
Grundeigentümer einen Vorvertrag
zum Abschluss eines Kaufvertrages abgeschlossen.
Gleichzeitig wurde ein limitiertes Vorkaufsrecht auf
dieser Fläche zu Gunsten der Politischen Gemeinde
Untereggen im Grundbuch eingetragen. Der Kaufpreis
liegt je nach Zeitpunkt der Abwicklung des
Kaufs leicht unter oder über 1 Million Franken. Gemäss
Anhang zur Gemeindeordnung bezüglich Finanzbefugnisse
liegt die Befugnis zur Genehmigung
von Erwerb von Grundstücken ins Finanzvermögen
bei einem Kaufpreis von 1 Million bis 2.5 Millionen
Franken bei der Bürgerversammlung. Der Gemeinderat
wird damit diesen Grundstückskauf der Bürgerversammlung
zum Entscheid vorlegen.
Varianzverfahren für Architektur
Der Gemeinderat beabsichtigt, die bauliche Entwicklung
dieses Grundstückes in einem Varianzverfahren
bezüglich Architektur, aber auch bezüglich
Investorenauswahl zu steuern. Geplant ist die Abgabe
des Baulandes im Baurecht. Damit würde jedes
Jahr ein Teil des investierten Kaufpreises wieder
in die Gemeindekasse zurückfliessen und nach Tilgung
dazu beitragen, den Gemeindehaushalt langfristig
zu entlasten. Denkbar ist auch, dass die Gemeinde
selber eines der möglichen Mehrfamilienhäuser
mit attraktiven Mietwohnungen erstellen
könnte. Damit wurde beim Mehrfamilienhaus
Quellenstrasse 6 gute Erfahrung gemacht. Dies
würde nochmals Mietwohnungen in verschiedenen
Grössen ermöglichen. Der Gemeinderat kann sich
vorstellen, das Vorgehen für die Entwicklung der
Überbauung der Bürgerschaft der Bürgerversammlung
zu unterbreiten. Aufgrund der aktuellen Liquidität
der Gemeinde kann der Kauf des einzuzonenden
Baulands ohne Aufnahme von Fremdkapital erfolgen.
Auszug aus der Überbauungsstudie Mittlerhof mit
möglichem Bauvolumen vom Hinterhof betrachtet
Planungskommission erweitern
für Steuerung der Entwicklung
Der Gemeinderat möchte Interessierten aus der Bevölkerung
die Gelegenheit geben, bei der Formulierung
der Voraussetzungen der Überbauung und der
Auswahl von möglichen Investoren mitzureden. Sowohl
die Art der baulichen Ausgestaltung als auch
die Bauherrschaft ist für die Entwicklung der Gemeinde
von grosser Bedeutung. Die Überbauung
an dieser Stelle kann auch beispielhaft werden für
Erweiterungen des Siedlungsgebietes an anderen
Orten in der Gemeinde gemäss Richtplan. Zur Diskussion
stehen insbesondere
– die Art der Häuser
– Wohnungstypen
– Eigentum oder Miete
– Erschliessung
– Bau eines oder mehrerer Häuser als Kapitalanlage
und Sicherstellung von Mietwohnungen
durch die Gemeinde
– evt. Vorgaben für Architektur, Baustoffe, Verbrauchs
und Heizenergie
– Vorgehen und Voraussetzungen für Suche der
Investoren bzw. Bauträgerschaft
– Vorgehen und Voraussetzungen für Varianzverfahren
für Architektur
Die Abgabe im Baurecht soll grundsätzlich vorgegeben
sein. Wenn für allfällige Einfamilienhäuser im
südlichen Teil ein anderes Bedürfnis entsteht, wäre
der Gemeinderat offen dafür.