Mitteilungsblatt Nr. 1 | 14. Januar 2022 5
Defizitgarantie für Maskenball 2022
Die Guggenmusik Möttelisounders plant, in diesem
Jahr die Maskenball-Tradition wieder aufzunehmen
und am 25. Februar 2022 in der Mehrzweckhalle
Spielbüel einen solchen durchzuführen. Der Gemeinderat
ist erfreut über die Initiative und den Beitrag
ans Dorfleben. Er hat aufgrund des Gesuches der
Möttelisounders für den Anlass eine Defizitgarantie
von Fr. 1'000.00 zugesichert.
Kaminfegertarif für 2022
Gemäss Feuerschutzgesetz regelt die Gemeinde die
Entschädigung der Kaminfegerarbeiten durch Tarif.
Der Regierungsrat hat in der Verordnung dazu entsprechende
Höchstansätze dafür festgelegt. Michael
Frei, Thal, bzw. dessen Firma Frei Kaminfeger AG
wurde ab 2022 die Konzession für die Kaminfegerdienste
in Untereggen erteilt. Dabei wurde der Kaminfegertarif
mit den weiteren Gemeinden in seinem
Gebiet (Eggersriet, Goldach, Rorschach, Rorschacherberg
und Thal) harmonisiert und auf
Fr. 1.36 pro Minute für Meister und Geselle festgelegt.
Dies entspricht einem Stundensatz von
Fr. 81.60 und liegt 4.6 % höher als der zuletzt im
Jahr 2018 angepasste Tarif.
Drei Reglemente überarbeitet und dem
Referendum unterstellt
Der Gemeinderat hat aus verschiedenen Gründen
drei Gemeinde-Reglemente überarbeitet und unterstellt
sie dem fakultativen Referendum.
Das Reglement im vollen Wortlaut wird auch auf
der Website www.untereggen.ch sowie ab Anfang
der Referendumsfrist auf
der Publikationsplattform
www.publikationen.sg.ch
veröffentlicht.
Abfallreglement
Die Gemeinde übertrug das Entsorgungswesen der
A-Region. Diese übernimmt auch das Entsorgungswesen
in den Gemeinden östlich von St. Gallen und
im Appenzellerland. Die Delegiertenversammlung
der A-Region verabschiedete ein neues Muster-Abfallreglement,
das sinnvollerweise von allen Gemeinden
angewendet wird. Die Musterbestimmungen
wurden auf die Verhältnisse in Untereggen angepasst.
Einzelne Entscheide im Entsorgungswesen
werden im Abfallreglement dem Gemeinderat übertragen.
Diese sind in einem Entwurf der «Vollzugsbestimmungen
zum Reglement» zusammengefasst.
Sie werden erst nach Rechtskraft des Abfallreglements
formell beschlossen. Der Entwurf wird
der Bürgerschaft jedoch bereits mit dem fakultativen
Referendum zur Vernehmlassung unterbreitet.
Der Entwurf wird zusammen mit dem Reglement
publiziert. Stellungnahmen aus der Bürgerschaft
können bis zum Ende der Referendumsfrist in Briefform,
per Mail an info@untereggen.ch oder im persönlichen
Gespräch mit Gemeindepräsident Norbert
Rüttimann oder Gemeinderatsschreiber Norbert
Näf abgegeben werden. Solche Stellungnahmen
können bei der definitiven Verabschiedung der Vollzugsbestimmungen
nach Rechtskraft des Abfallreglementes
vom Gemeinderat noch erörtert werden.
Durch das neue Abfallreglement ändert sich nichts
an der Höhe der Kehrichtgrundgebühr von Fr. 20.00
pro Haushalt.
Feuerschutzreglement
Das aktuelle Feuerschutzreglement der Gemeinde
Untereggen datiert vom 28. Juni 2011. Seit dem
1. Januar 2021 sind das neue Gesetz über den Feuerschutz
(abgekürzt FSG) und die dazugehörige Verordnung
(FSV) in Vollzug. Die neue übergeordnete
Gesetzgebung gilt es im Feuerschutzreglement umzusetzen.
Der Verband St. Galler Gemeindepräsidien
hat ein Muster-Reglement zur Verfügung gestellt.
Dieses wurde auf die Verhältnisse in Untereggen
angepasst. Beim Mass der Übungspflicht, welches
Drei neue Reglemente als „Dienstpflicht erfüllt“ gilt und welches Mass er
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